Inhalt

Maßnahmenampel (1)

Nachfolgend können Sie sich über den Bearbeitungsstand der einzelnen Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept informieren. Zur Vereinfachung haben wir ein Ampelssystem gewählt:
rot = in Planung, gelb = in Bearbeitung, grün = umgesetzt.

K1 Klimaschutzmanager Eckernförde

Im Februar 2018 ist eine Vollzeitstelle im Klimaschutzmanagement geschaffen worden, die vorrangig die Gesamtkoordination der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept intensiviert. Ein weitere Schwerpunkt liegt in der Öffentlichkeitsarbeit, die beispielsweise durch eigene Projekte zu aktuellen Themen belebt wird. Mit der beruflichen Veränderung der Stelleninhaberin zum 30. Juni 2020, hat die Ratsversammlung sich nicht für eine Neubesetzung, sondern für den Anschluß der zwischenzeitlich gegründeten Klimaschutzagentur des Kreises Rendsburg-Eckernförde entschieden.

Als Ansprechpartner für den kommunalen Klimaschutz zwischen der Stadt Eckernförde und der Klimaschutzagentur agiert der Abteilungsleiter Naturschutz und Landschaftsplanung.

K 2 Vorbildfunktion Stadt

Es wurde ein Eckernförder Energiestandard erstellt. Die Erreichung dieses energetischen Standards strebt die Stadt im Rahmen ihres Einflussbereichs an. Das bedeutet, dass bei Neubauten auf Grundstücken der Stadt oder wenn diese zur Bebauung veräußert werden, der Energiestandard als Mindestmaß angesetzt wird. Natürlich wird aber auch im Bestand der Eckernförder Energiestandard für die eigenen Liegenschaften angestrebt. Das Klimaschutzmanagement kooperiert dafür mit den Kollegen im Energiemanagement sowie der Gebäudeunterhaltung. Zu diesem Zweck soll in Zukunft das Energiemanagement ausgeweitet und ein Sanierungsplan erstellt werden. Damit sollen Effizienzpotenziale erschlossen und der Gebäudestand sukzessive energetisch aufgewertet werden.

Ziele sind die Senkung des Energieverbrauchs und der dadurch entstehenden Treibhausgas-Emissionen. Als positiver Nebeneffekt werden langfristig die laufenden Kosten der Gebäude gesenkt und die Aufenthaltsqualität in Ihnen erhöht. Die Stadt Eckernförde möchte mit gutem Beispiel vorangehen, um auch die Eckernförder Bürgerinnen und Bürger zur energetischen Sanierung zu motivieren.  

Der Eckernförder Energiestandard wurde von der Fraktion Bündis 90/Die Grünen im Bauauschuss am 4. März 2020 vorgestellt und von der Stadt Eckernförde beschlossen.

Wenn Sie selber im Klimaschutz aktiv werden wollen, informieren Sie sich bei einem Energieberater (bspw. Stadtwerke oder Verbraucherzentrale) über energetische Einsparpotenziale bei sich im Haus oder in der Wohnung. Das unabhänige Angebot der Verbraucherzentrale für eine allgemeine Beratung vor Ort oder stationär ist kostenlos. Die Verbraucherzentrale bietet außerdem spezielle Checks für je 30 Euro bei Detailfragen rund um Ihre Heizung, Solarwärme, Photovoltaik, Dämmen und dergleichen an. 

K3 Nachhaltige und regionale Beschaffung

Ziel ist die Erstellung einheitlicher Beschaffungslisten und -Kriterien für die Stadt Eckernförde nach nachhaltigen Gesichtspunkten. Besonderer Wert soll dabei auf kurze Lieferwege gelegt werden. Zudem soll ab einem Auftragswert von 10 000 Euro eine detaillierte Prüfung der Nachhaltigkeitskirterien erfolgen. Das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand ist in einigen Bereichen beträchtlich, weshalb die Stadt ihrer ökologischen Verantwortung und Vorbildfunktion in dieser Hinsicht nachkommen sollte.

Erste Schritte wurden unternommen und die Beschaffungslisten für Büroartikel auf Nachhaltigkeitskriterien hin überprüft und an einigen Stellen angepasst. Beispielsweise wird nun bei der Beschaffung von Drucker-, Kopier- und Hygienepapieren auf Recyclingprodukte mit dem Blauen Engel geachtet.

K4 Wiedervernässung der Goosseeniederung

Bei der Goosseeniederung handelt es sich um eine ehemalige Moorfläche. Die Fläche wird durch ein Pumpwerk ca. 1 Meter unter dem Meeresspiegel gehalten. Je weiter der Meeresspiegel steigt, desto größer wird der Pumpenaufwand. Es wird somit auf unbestimmte Zeit Strom verbraucht. Intakte Moore sind mittlerweile in unseren Landschaften selten gewordene Feuchtbiotope, weshalb eine Wiedervernässung auch einen besonderen Naturschutzaspekt mit sich bringt. Zudem stoßen geschädigte, drainierte Moore fortlaufend sehr große Mengen an klimaschädlichen Treibhausgasen aus. Ein intaktes Moor hingegen bindet Treibhausgase.

Über die weitere Vorgehensweise wurde mit dem Leiter der Abt. Naturschutz und Landschaftsplanung beraten. Die betroffene Fläche liegt nur zu einem kleinen Teil auf Eckernförder Stadtgebiet, weshalb die Stadt auf die Kooperation der Flächeneigentümer angewiesen ist. Die Flächeneigentümer stehen einer Wiedervernässung derzeit kritisch gegenüber. Herr Valkema vom NABU Eckernförde und der Stiftung Naturschutz informierte im Umweltausschuss anhand einer Power-Point-Präsentation über die Geologie, geschichtliche Hintergründe, Probleme der Treibhausgas-Bilanz, Probleme bei der Umsetzung sowie rechtliche Hindernisse hinsichtlich einer Wiedervernässung der Goosseeniederung. Die Stadt arbeitet bei der Umsetzung der Maßnahme mit der Stiftung Naturschutz und dem NABU zusammen.

Wenn Sie mithelfen wollen, unsere Moore zu schützen, dann verzichten Sie im Garten auf den Einsatz von Torf. Für die Bildung von einem Meter Torf, benötigt ein intaktes Moor bis zu 1.000 Jahre. Um den Torf abzubauen, müssen die Moore trocken gelegt werden, was sie von einer Kohlenstoff-Senke (gut fürs Klima) in eine Kohlenstoff-Quelle (schlecht fürs Klima) verwandelt. Beim NABU, der Stiftung Naturschutz oder natürlich beim Klimaschutzmanagement können Sie sich näher über die Problematik und Lösungsmöglichkeiten informieren lassen.

W1 Energietisch für Eckernförder Unternehmen

Derzeit werden die Unternehmen bei der energetischen Planung durch die Stadtwerke unterstützt. Es wird angestrebt, diesen Austausch zu systematisieren und in Form eines halbjährigen Runden Tisches (Energietisch) rechtliche Änderungen, technische Neuerungen und die Förderkulisse zu kommunizieren.

G/EE1 Anforderungen für Neubaugebiete hinsichtlich Klimaschutz

Im BauGB ist die Realisierung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Planung explizit gefordert (§ 1 Abs. 5 BauGB). Darüber hinaus sind Klimaschutz und Klimaanpassung im Abwägungsprozess zu berücksichtigen (§ 1 a BauGB). Um diesen Abwägungsprozeßt ransparent zu gestalten,  wurde bereits eine "Checkliste Klimaschutz" erarbeitet, die in der Bauleitplanung zukünftig eingesetzt werden soll. Die Checkliste befindet sich zur Zeit in Abstimmung mit der Bauleitplanung.

Folglich verfügt die Bauleitplanung  über ein einheitliches Instrument, um jede Planung auf die Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen zu prüfen.

Dabei liegen die Schwerpunkte in den Bereichen:
 • Standort- und Planungsvoraussetzungen (etwa Vornutzung der Fläche, Lage im Stadtgebiete   
   vorh.   Infrastruktur),
 • Städtebaulicher Entwurf (etwa Kompaktheit, Dachform, Verschattung, Grünkonzept, Energiekonzept)
  sowie
 • Vertragliche Regelungen.

Im Einzelnen verfolgt die Checkliste folgende Ziele:
 • Sie dient als internes Instrument zur Entscheidungsvorbereitung
 • Sie gewährleistet eine frühzeitige Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in
   Planungsprozessen
 • Sie zielt auf eine energetische Optimierung der Planungen ab
 • Sie dient als Bewertungsgrundlage für politische Entscheidungen
 • Sie ist Information und Leitfaden für Bauträger, Planer und Öffentlichkeit und kann bei der Senkung
   der CO2-Emissionen unterstützen und die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Quartier steigern.

Bei den zu bearbeitenden Bebauungsplänen wird seit 2023 eine Dach- und Fassadenbegrünung abgefragt.

Die Versickerung von Niederschlag soll in der Fläche stattfinden.

Wegestrukturen sowie Auffahrten und Stellplätze sollen primär wassergebunden sein. Wenn eine Befestigung mit Pflaster erforderlich ist, soll ein versickerungsfähiges Pflaster Verwendung finden.

Die Farbe der Materialien soll möglichst hell sein, um Wärmeabsorption und -abgabe zu verringern.

G/EE2 Prüfung Potenzial und Förderungen Kleinwindanlagen

Wind und Sonne ergänzen sich als erneuerbare Energien erfahrungsgemäß sehr gut. Deswegen ist es sehr sinnvoll, beides auch für Privatleute und Gewerbe zu fördern beziehungsweise zu ermöglichen. Was die PV-Zelle auf dem Hausdach für Sonnenenergie ist, ist die Kleinwindanalge für Windlkraft. Für eine Kleinwindanlage mit bis zu einigen kW Leistung reichen bereits Windgeschwindigkeiten ab 4 m/s aus.

Ziel ist es die Genehmigungslage für die Stadt Eckernförde zu klären und zu kommunizieren, um so den Anteil an regional erzeugtem Erneuerbarem Strom zu erhöhen.

G/EE3 Energieeffiziente Neubauten fördern

Mit dem Genossenschaftliches Wohnungsunternehmen Eckernförde e.G. (GWU) wurde eine enge Zusammenarbeit vereinbart, um eine ökologische Grundstücksgestaltung auf den in Eigentum der GWU befindlichen Flächen zu fördern.

Im Fokus stehen Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Etablierung ökologisch wertvoller Grünstrukturen.

G/EE4 Stadteigene Flachdächer begrünen

Text in Bearbeitung

G/EE5 Photovoltaik - Kataster Eckernförde

Die Klimaschutzagentur hat im Rahmen des Projektes „SolarPower“ mit Fördermitteln der AktivRegion ein Solardachkataster entwickeln lassen.

Mit diesem neuen Instrument stehen seit Juni 2022 kostenlos Informationen zur Nutzung von Sonnenenergie auf Hausdächern zur Verfügung.

Auf der Seite http://www.mein-dach-kann-mehr.de/rd-eck erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden unabhängig und unkompliziert Auskunft darüber, ob sich die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt.

G/EE6 Photovoltaik bei Unternehmen und privaten Wohngebäuden

Text in Bearbeitung

weiterlesen