- Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass o. ä.
- Wohnungsgeberbestätigung (Eigentümer dürfen die Wohnungsgeberbestätigungen selbst ausfüllen. Mieter lassen sie bitte vom Vermieter ausfüllen. Besteht ein Untermietverhältnis, darf sie der Hauptmieter ausfüllen.)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, sofern Kinder von einem Elternteil wegziehen
- eventuell Betreuerausweis oder Vollmacht
- eventuell Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern Sie ein Kraftfahrzeug halten
- Sie benötigen keinen vorher ausgefüllten Meldeschein.
Gerne können Sie hierzu auch die Sachbearbeiterinnen im Bürgerbüro kontaktieren.