Inhalt
  • Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass o. ä.
  • Wohnungsgeberbestätigung (Eigentümer dürfen die Wohnungsgeberbestätigungen selbst ausfüllen. Mieter lassen sie bitte vom Vermieter ausfüllen. Besteht ein Untermietverhältnis, darf sie der Hauptmieter ausfüllen.)
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, sofern Kinder von einem Elternteil wegziehen
  • eventuell Betreuerausweis oder Vollmacht
  • eventuell Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern Sie ein Kraftfahrzeug halten
  • Sie benötigen keinen vorher ausgefüllten Meldeschein.

Gerne können Sie hierzu auch die Sachbearbeiterinnen im Bürgerbüro kontaktieren.