Inhalt

Aufstellungsbeschluss

( § 2 Abs. 1 BauGB)

  • Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung; vorherige Grundlagenermittlung erforderlich; Ausschluss befangener Ratsmitglieder; ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses in Amtsblatt oder Tageszeitung
   

Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung

( § 3 Abs. 1 BauGB)

  • Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung in einer Informationsveranstaltung; Planauflage als Alternative; Erörterungsmöglichkeiten
   
Frühzeitige Beteiligung der Behörden

(§ 4 Abs. 1 BauGB)
  • Behörden und Stellen, die ihrerseits öffentliche Aufgaben oder Planungen wahrnehmen, wie beispielsweise die Naturschutzbehörde, werden aufgefordert, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern
    
Beteiligung der Behörden

(§ 4 Abs. 2 BauGB)
  • Behörden und Stellen, die ihrerseits öffentliche Aufgaben oder Planungen wahrnehmen, wie beispielsweise die Naturschutzbehörde,
 
  • Denkmalschutzbehörde oder Wasserbehörde; Einbindung in das Verfahren; „Abwägungs-Materialien"
Benachrichtigung der Nachbargemeinden

( § 2 Abs. 2 BauGB)

  • soweit Auswirkungen durch die Planung auf Nachbargemeinden zu erwarten sind; Abstimmungspflicht der Bauleitpläne von Nachbargemeinden
Umweltprüfung und - bericht

(§ 2 Abs. 4 BauGB)
  • für die Belange des Umweltschutzes wird eine 
    Umweltprüfung durchgeführt, in der die      voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Es ist daher von der Gemeinde für jeden Bebauungsplan der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Der Umweltbericht bildet gem. § 2 a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung.
   

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

  • nur für solche Bebauungspläne vorgeschrieben, die der Zulassung von Vorhaben dienen, für die eine UVP vorgesehen ist
 
  • Feststellung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt; Prüffaktoren sind Flora, Fauna, Boden, Grundwasser, Klima, Luft und Landschaftsbild; unselbständiges Verfahren
Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung

( § 8a BNatSchG, 1a BauGB)

  • Erfassung und Bewertung des durch die Umsetzung des Bebauungsplanes verursachten Eingriffes in Natur und Landschaft; Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder an anderer Stelle des Gemeindegebietes; „Öko-Konto”
   
öffentliche Auslegung

( § 3 Abs. 2 BauGB)

  • öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und ggf. Grünordnungsplan auf die Dauer von 1 Monat; bei wiederholter Auslegung Begrenzung auf 14 Tage
 
  • Recht auf Einsichtnahme besitzt jede natürliche oder juristische Person; nicht auf Bürger der Gemeinde begrenzt
 
  • Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift; Behandlung der Bedenken und Anregungen vor Satzungsbeschluss; Abwägungsgebot
 
  • Benachrichtigung der Behörden von der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
Satzungsbeschluss

(§10 BauGB)

  • für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes maßgebender Beschluss der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung; „Befangenheitsfrage"
   

Ausfertigung

  • schriftliche Bestätigung über die Identität des Bebauungsplanes mit der dem Satzungsbeschluss zugrundeliegenden Fassung
   

Rechtskraft

(§ 10 BauGB)

  • Herbeiführung der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt oder in der Tageszeitung; Rechtskraft am Tag der ortsüblichen Bekanntmachung; Ersatzverkündung, Bereithaltung des Bebauungsplanes für Einsichtnahme durch Bürger
 
  • vorherige Einholung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bei nicht mit dem Flächennulzungsplan konformen Bebauungsplänen
   

Vereinfachtes Änderungsverfahren

(§ 13 BauGB)

  • Wegfall der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung, der Beteiligung der Behörden und der öffentlichen Auslegung; eingeschränktes Beteiligungsverfahren der Betroffenen