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Beruf und Familie

Die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf ist ein zentrales Thema für Familien, unabhängig davon, ob Kinder oder Eltern betreut werden.

Wie wird die Betreuungsarbeit in Ihrer Beziehung aufgeteilt? Wichtig ist ja, dass alle Beteiligten damit zufrieden sind.
Der Selbsttest lädt dazu ein, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen und kann eine Anregung sein, darüber ins Gespräch zu kommen, wer was macht. Manchmal weichen die Selbst- und Fremdeinschätzung ja etwas voneinander ab.

In heterosexuellen Beziehungen sind es überwiegend die Frauen, die die Sorgearbeit übernehmen, und daher häufiger in Teilzeit arbeiten oder längerfristigen auf den Beruf verzichten.

Dieser „Kümmer-Unterschied“ (= Gender Care Gap) hat weitreichende Folgen. 

a)      Verlust der finanziellen Unabhängigkeit
Finanzielle Unabhängigkeit ist ein wichtiger Faktor, um ein selbstbestimmtes Leben führen und freie Entscheidungen treffen zu können. Dazu gehört auch die Freiheit, sich ohne Versorgungsängste für oder gegen eine bestehende Partnerschaft entscheiden zu können.

b)     Weibliche Altersarmut
Langjährige Teilzeitbeschäftigung / Minijob oder viele Jahre ohne Erwerbsarbeit führen dazu, dass nur geringe Rentenansprüche erworben werden. Dies ist einer der Gründe dafür, dass die Alterseinkünfte von Frauen um ein Drittel niedriger sind als die von Männern.

Was tun gegen die finanziellen Folgen des Gender Care Gap?

Es ist eine wichtige Aufgabe für alle in Gesellschaft, Politik und Unternehmen, den Gender Care Gap und damit die Einkommensunterschiede zu verringern.

In jeder Partnerschaft ist es ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit den „Kümmer-Unterschied“ möglichst klein zu halten beziehungsweise die Folgen finanziell auszugleichen.

Wichtig ist, dass alle Beteiligten zufrieden sind. Wichtig ist aber auch, dass niemand durch Care Arbeit in einer Lebensphase finanziell benachteiligt wird. Dafür können die unterschiedlichsten Regelungen getroffen werden, wichtig ist nur, die „Fallen“ zu kennen und sie gemeinsam zu entschärfen.

2 Beispiele:

  • Statt der „üblichen“ Steuerklassenkombination von III/V die Kombination IV/IV mit Faktor wählen. Das verteilt die monatliche Steuerlast gerechter auf die Eheleute und bringt für die/den geringer Verdienenden mehr netto und damit mehr Geld bei Lohnersatzleistungen.
  • Die durch Teilzeit reduzierten Rentenbeträge aufstocken oder anderweitig kompensieren. Eine Möglichkeit ist, dass aus dem gemeinsamen Einkommen freiwillig die Differenz zwischen Voll- und Teilzeitbeitrag in die Rentenkasse eingezahlt wird. Aber auch ein Aktienfonds oder ähnliches in die monatlich ein fester Betrag eingezahlt wird, ist möglich. Wichtig ist dabei, dass dieser nur zur Altersabsicherung der „Teilzeit-Person“ dient, nur ihr gehört und aus der eventuell vorhandenen Zugewinngemeinschaft herausgenommen wird.


Die faire Aufteilung der Care Arbeit braucht Informationen.
Das Familienportal bietet unter anderem eine gute Übersicht über gesetzliche Grundlagen und finanzielle Unterstützungen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfachen. Viele dieser Leistungen können probeweise online berechnet werden. Auch der Antrag für einige dieser Leistungen ist online möglich.
Das Portal informiert teilweise auch in folgenden Sprachen: leichte Sprache; english, espanol, francais, Ελληνικά, hrvatski, italiano, polski, português und româna.

Elternzeit und Elterngeld

In jeder Partnerschaft ist es ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit den „Kümmer-Unterschied“ möglichst klein zu halten beziehungsweise die Folgen finanziell auszugleichen.
Zum Beispiel durch die gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit. Das hat auch Vorteile beim Bezug von Elterngeld.

Was ist Elternzeit?
  • Eine Auszeit von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes um dieses zu betreuen.
  • Jedes Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen.
  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben sie Anspruch darauf.
  • Eine Teilzeitarbeit bis 32h während der Elternzeit ist möglich.
  • Es gibt in der Zeit keinen Lohn, zum Ausgleich kann Elterngeld beantragt werden.

Einen ersten Überblick zu dem Thema bietet das Familienministerium des Bundes, auch in Englisch, Gebärdesprache und leichter Sprache.
Ausführliche Informationen zu viele Fragestellungen rund um die Elternzeit bietet das Familienportal Elternzeit.

Was ist Elterngeld?

Eine finanzielle staatliche Unterstützung für Eltern die nach der Geburt eines Kindes weniger oder gar nicht arbeiten um dieses zu betreuen.

Es gibt 3 Varianten

a)      Basiselterngeld

  • Bis zum 12. Lebensmonat des Kindes, wenn ein Elternteil das Elterngeld nutzt
  • Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes, wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen
  • Die Elterngeldmonate sind frei zwischen den Eltern aufteilbar
  • Zwischen 300 bis 1800 Euro pro Monat
  • In der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens, bei kleinen Einkommen kann es bis zu 100 Prozent betragen
  • Einkommen durch Teilzeitarbeit reduziert das Elterngeld
  • Bei mehreren kleinen Kinder kann es höhere Beträge geben

b)     ElterngeldPLus

  • Gibt es doppelt so lange wie Basiselterngeld
  • Ohne Erwerbstätigkeit ist der Betrag halb so hoch wie beim Basiselterngeld
  • Lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit, da es in ähnlicher Höhe deutlich länger gezahlt wird
  • Baisiselterngeld und ElterngeldPlus sind frei kombinierbar

c)      Partnerschaftsbonus

  • 2 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten
  • Alleinerziehende haben auch ein Recht auf diesen Bonus
  • Der Bonus ist zeitlich frei variierbar mit dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus

Mit dem Elterngeldrechner kann die Höhe des Elterngeldes unverbindlich ausgerechnet werden

Ausführliche Informationen zu viele Fragestellungen und ein „Erklärfilm“ rund um die Elterngeld bietet das Familienportal Elterngeld und die folgende Broschüre:

Elterngeld Elterngeldplus und Elternzeit
© Bundesfamilienministerium 


Teilzeit und Minijob

In jeder Partnerschaft ist es ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit den „Kümmer-Unterschied“ möglichst klein zu halten beziehungsweise die Folgen finanziell auszugleichen.
Zum Beispiel durch eine Stundenreduzierung beider Eltern (30h + 30h bietet genauso viel Zeit für die Familie wie 40h + 20h)

Um die Arbeitszeit für die Betreuung Angehöriger zu reduzieren gibt es mehrere Möglichkeiten

  • Teilzeit und Brückenteilzeit
  • Aufnahme eines Minijobs
  • (Familien)Pflegezeit (s. Rubrik Familie, Pflege und Beruf)
Teilzeit (nach § 8 TzBfG)

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, kann bei einem Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten die Verringerung der Arbeitszeit schriftlich beantragt werden.
Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor der gewünschten Reduzierung gestellt werden. Er ist nicht an Gründe wie Kindererziehung oder Angehörigenpflege gebunden.
Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn betriebliche Gründe dagegenstehen. Diese müssen dargelegt werden.
Die Ablehnung muss einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich erfolgen, ansonsten gelten die Wünsche der/des Antragsstellers/in hinsichtlich Umfang und Verteilung als festgelegt.
Der Antrag kann hinsichtlich des Umfangs und der Verteilung der Arbeitszeit nur insgesamt bewilligt oder abgelehnt werden.

Achtung: Es besteht kein Anspruch darauf, die Stundenzahl später wieder aufzustocken!

Es ist daher von Vorteil, wenn die Stundenanzahl nur vorübergehend reduziert wird. Auch wenn Brückenteilzeit vielleicht nicht zum Tragen kommt, ist es einen Versuch wert, dem Arbeitgeber eine Befristung vorzuschlagen. Lassen Sie sich gegebenfalls beraten.

Brückenteilzeit (nach § 9a TzBfG)

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, kann bei einem Arbeitgeber mit mehr als 45 Beschäftigtend ie befristete Verringerung der Arbeitszeit  schriftlich beantragt werden. Die Arbeitnehmer*innen müssen die Dauer der Teilzeit (zwischen einem und fünf Jahren) im Voraus festlegen. Die Dauer kann bei einigen Tarifverträgen abweichen.

Antrags- und Ablehnungsfristen sind die gleichen, wie bei der Teilzeit nach § 8. Dazu muss berücksichtigt werden, dass nur eine bestimmte Anzahl von Personen pro Arbeitgeber Brückenteilzeit nehmen dürfen.

Minijob

Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der maximal 538€ pro Monat verdient werden darf.

Ein Minijob kann während der Schulzeit oder Rente sinnvoll sein.
Für Menschen in der Familienphase die einen Wiedereinstieg oder Teilzeitjob suchen, können Minijobs oft zur Sackgasse werden mit einigen Nachteilen gegenüber einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung:

  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Sehr geringer oder kein Rentenanspruch (-> Altersarmut)
  • Keine automatische Krankenversicherung
  • In der Regel keine Perspektive auf Qualifizierung, Aufstieg oder mehr Stunden

Auch wenn es in der Praxis leider oft nicht beachtet wird: Bei einem Minijob gelten die gleichen Arbeitsrechte wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Beispiel:

  • Urlaubsanspruch / Kündigungsschutz
  • Mutterschaftsgeld / Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Kindes
  • Mindestlohn / Vergütungen an Sonn- und Feiertagen
  • Gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfall
  • Besonderer Schutz für schwerbehinderte Menschen

Mehr darüber erfahren Sie bei der Mini-Job-Zentrale oder in einem Erklärfilm. Ab 1. Januar 2024 stieg die Höchstgrenze für den Minijob-Verdienst von 520€ auf 538€. Alles übrigen Informationen sind weiterhin aktuell.


Familie, Pflege und Beruf

In jeder Partnerschaft ist es ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit den „Kümmer-Unterschied“ möglichst klein zu halten beziehungsweise die Folgen finanziell auszugleichen.
Zum Beispiel durch eine abwechselnde Pflege naher Angehöriger

Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige

Wege zur Pflege
© bmfsfj 

Wege-zur-Pflege beantwortet Fragen rund um das Thema Pflege, unterstützt in schwierigen Situationen und bietet viele Informationen.

Das Pflegetelefon ist bundesweit Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 – 16:00 Uhr erreichbar.

Kontakt: 030 / 20 19 91 31   Email: info@wege-zur-pflege.de


Arbeitsrechtliche Möglichkeiten

Es gibt drei arbeitsrechtliche Möglichkeiten um nahe Angehörige zu pflegen. Eine Kombination ist möglich, aber insgesamt nur 24 Monate inklusive Sterbebegleitung.

Die Regeln gelten pro Pflegeperson, nicht pro pflegender Person.

a)      Akutpflege bis zu 10 Arbeitstagen (§ 2 PflegeZG)

  • Es muss ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit vorliegen.

  • Das Fernbleiben von der Arbeit ist bis zu 10 Tagen ohne vorherige Ankündigung möglich.

  • Es gibt ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleitung (cirka 70 Prozent).

b)      Pflegezeit bis zu 6 Monate (§ 3 und 4 PflegeZG)

  • Pflegezeit gibt es bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten

  • Für die Pflege ist es möglich sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten

  • Für eine Sterbebegleitung bis zu 3 Monate

  • Keine Lohnersatzleistung; es gibt die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens

  • Ankündigung muss 10 Tage vorher schriftlich erfolgen

  • Ankündigung des Wechsels in die Familienpflegezeit 8 Wochen vorher

c)      Familienpflegezeit bis zu 24 Monate (§ 2 und 4 FampflegeZG)

  • Pflegezeit gibt es bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten (ohne Auszubildene)

  • Arbeitszeit kann für maximal 2 Jahre auf bi zu 15 Stunden reduziert werden

  • Keine Lohnersatzleistung; es gibt die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens

  • Ankündigung muss 8 Wochen vorher schriftlich erfolgen

Wichtig: Wer einen Menschen (Pflegestufe 2 bis 5) nicht erwerbsmäßig mindestens 2 Tage und 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslicher Umgebung regelmäßig pflegt hat unter gewissen Voraussetzungen Ansprüche aus der Renten-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung.  Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Flyer und der Familienpflegeseite des Bundesministeriums (mit Erklärfilm)

Der Pflegezeit-Rechner bietet eine erste finanzielle Orientierung wie hoch der mögliche Darlehensbetrag und die spätere monatliche Rückzahlungrate wäre. Falls dies für eine (Familien)pflegezeit in Anspruch genommen werden würde.

Familie und Pflege Broschüre
© bmfsfj 


Wiederenstieg und berufliche Entwicklung

Sie möchten nach einer Phase der Kinderbetreuung oder Pflege eine Ausbildung anfangen, forstsetzten oder wieder ins Erwerbsleben zurück?

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Kreises Rendsburg-Eckernförde bietet in den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern regelmäßig (digitale) Veranstaltungen rund um den Wiedereinstieg/Weiterentwicklung an.

  • Bewerbungs-Workshops für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
  • Sprechstunden für Alleinerziehende
  • Themenabende rund um die Suche nach Teilzeitstelle
  • Ausbildung in Teilzeit
  • Info-Veranstaltungen zum beruflichen Wiedereinstieg nach einer Pflegephase.

Frau & Beruf

Die Beratungsstellen Frau & Beruf beraten rund um die berufliche Entwicklung von Frauen:

  • Berufliche Neuorintierung und Wiedereinstieg
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Tätigkeitenim Mini- und Midi-Job
  • Ausbildung in Teilzeit
  • Persönliche Stärken Erkennen
  • Weiterbildung

Die Beratungen sind individuell, ganzheitlich, unabhängig und kostenfrei.

In Eckernförde finden sie im Familienzentrum Borby; Saxtorfer Weg 18b statt.

Jeden 1. Mittwoch im Monat von 14:30 – 17:00 Uhr unterstützt Susanne Hauch-Kaufmann in vertraulichen Einzelgesprächen bei der Orientierung, Entscheidungsfindung und Planung konkreter Handlungsschritte. Anmeldung: fub@diakonie oder 04331/943 9105

Wiedereinstiegsrechner

Der Wiedereinstiegsrechner schätzt Ihren voraussichtlichen Bruttolohn und berechnet die Summe, die ausgezahlt bekommen. Außerdem erfahren Sie, welche Rentenansprüche Sie erwerben können. Diese ungefähren Werte zeigen, wie sich eine Aufnahme der Berufstätigkeit finanziell auswirkt.

Kinderbetreuung

Über das Kita Portal Schleswig-Holstein finden Sie in Ihrer Nähe passende Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen.

Nach der Registrierung und Erstellung eines persönlichen Benutzungskontos können Sie über die Schaltfläche „Einrichtung auswählen“ Ihr Kind auch anmelden.

Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Eckernförde finden Sie im Kinderbetreuungsportal