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Verwaltung
Nach Artikel 46 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und § 2 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) sind die Gemeinden berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen.
Das bedeutet, dass die Gemeinden immer dann zuständig sind, wenn nicht ausdrücklich die Zuständigkeit per Gesetz einem anderen Träger der öffentlichen Verwaltung zugewiesen worden ist. Die Gemeinden haben aber zu prüfen, ob die jeweilige Aufgabe nicht auch durch Private erfüllt werden kann. Ist dies der Fall, so haben die Gemeinden den Privaten den Vortritt zu lassen.
Aufgaben der Verwaltung
Die Aufgaben lassen sich in folgende Aufgabentypen einteilen:
- Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben
Bei der Erledigung von freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben sind die Gemeinden in der Entscheidung frei, ob und wie sie eine Aufgabe wahrnehmen.
Beispiele hierfür sind Büchereien, Theater, Schwimmbäder, Alten- und Jugendheime.
- Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
Bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wird durch Gesetz entschieden, dass eine bestimmte Aufgabe bei Bestehen eines Bedürfnisses von der Gemeinde erfüllt werden muss. Es besteht lediglich hinsichtlich der Durchführung dieser Aufgaben eine Gestaltungsfreiheit.
Beispiele hierfür sind die Schulträgerschaft nach dem Schulgesetz, der Straßenbau nach dem Straßen- und Wegegesetz und der Feuerschutz nach dem Brandschutzgesetz.
- Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Bei den Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung handelt es sich um Aufgaben, die eigentlich im staatlichen Bereich liegen, jedoch aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf kommunale Körperschaften übertragen wurden. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister verantwortlich. Für den Staat besteht ein umfassendes Weisungsrecht in allen Fragen der Recht- und Zweckmäßigkeit.
Beispiele für diese Aufgaben sind Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Bauaufsicht und des Standesamtes.
Seit 1990 sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, die auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau hinwirken sollen. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist sie hauptamtlich tätig.
Aufgabenverteilung
Die Stadtverwaltung nimmt die vielfältigen und umfangreichen Aufgaben mit ihren Ämtern und Abteilungen wahr. Den einzelnen Ämtern sind ganz spezielle Aufgaben zugewiesen. Die Verwaltung gliedert sich wie folgt:
- Hauptamt
- Allgemeine Verwaltung
- Organisation, Verfassung
- Personalwesen
- Statistik
- Pressearbeit
- Schulwesen
- Jugend
- Kinder- und Jugendrat
- Kultur
- Sport
- Städtefreundschaften
- Rechnungsprüfungsamt
- Rechnungsprüfung
- Rechnungsprüfung
- Frauenbüro / Gleichstellungsbeauftragte
- Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Ratsversammlung und der Verwaltung
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen
- Mitwirkung an Personalentscheidungen
- Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Stadt
- Anbieten von Sprechstunden und Beratung für Frauen
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden
- Kämmerei
- Finanzaufgaben
- Haushalt
- Steuern
- Liegenschaften
- Wirtschaftsförderung
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Stadthalle
- Kassenwesen
- Amt für Ordnungs- und Sozialwesen
- Sicherheit und Ordnung
- Bürgerbüro
- Meldewesen
- Wahlen
- Personenstandswesen
- Feuerschutz
- Straßenverkehrsbehörde
- Gewerbeangelegenheiten
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Katastrophenschutz
- Sozialhilfe
- Jugendhilfe
- Wohnungsfürsorge
- Sozialversicherung
- Wohngeld
- Unterhaltssicherung
- Kindertagesstätten
- Bauamt
- Stadtplanung
- Hoch- und Tiefbau
- Straßenbau
- Bauordnung
- Wohnungsförderung
- Gartenwesen
- Straßenreinigung
- Entwässerung
- Umweltschutz
- Stadtwerke Eckernförde GmbH
- Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung
- Hafen
- Meerwasserwellenbad und Sauna
- Blockheizkraftwerk
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