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Soziale Hilfen
Im folgenden werden einzelne Leistungen des Staates zur Hilfe in sozialen Schwierigkeiten aufgeführt und erläutert. Die entsprechenden Sachbearbeiter und einen Downloadbereich für Formulare finden Sie in den Aufgabenbeschreibungen.
1. Grundsicherung für Arbeitssuchende
Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Personen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr.
Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
2. Sozialhilfe
- 2a) Hilfe zum Lebensunterhalt
Anspruchsberechtigt sind Personen unter dem 65. Lebensjahr, bei denen durch den Rentenversicherungsträger eine zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde.
Weitere Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt
- 2b) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Anspruchsberechtigt sind volljährige Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Wohngeld
Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, gibt es die Möglichkeit, Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss zu beantragen.
Weitere Informationen zum Wohngeld
Weitere Informationen zum Wohngeld
4. Unterhaltssicherung
Für Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende besteht die Möglichkeit, Unterhaltssicherungsleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zu erhalten.
5. Weitere Soziale Hilfen
6. Leistungen für Bildung und Teilhabe
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Ein Recht auf diese Unterstützung haben alle Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Bezieher des Kinderzuschlags. weitere Informationen