Stadt Eckernförde

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Soziale Hilfen

Im folgenden werden einzelne Leistungen des Staates zur Hilfe in sozialen Schwierigkeiten aufgeführt und erläutert. Die entsprechenden Sachbearbeiter und einen Downloadbereich für Formulare finden Sie in den Aufgabenbeschreibungen.

1. Grundsicherung für Arbeitssuchende

Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Personen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr.
Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

2. Sozialhilfe

3. Wohngeld

Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, gibt es die Möglichkeit, Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss zu beantragen.
Weitere Informationen zum Wohngeld

4. Unterhaltssicherung

Für Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende besteht die Möglichkeit, Unterhaltssicherungsleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zu erhalten.

5. Weitere Soziale Hilfen

6. Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Ein Recht auf diese Unterstützung haben alle Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Bezieher des Kinderzuschlags. weitere Informationen