Stadt Eckernförde

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Geburtsurkunde / Geburtenbuch /Geburtenregister


Zuständiges Amt:

Amt für Ordnungs- und Sozialwesen
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
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Ansprechpartner / -in:

Frau Angela Helm
Standesamt
Standesbeamtin
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Telefon:
(04351) 710-342

Fax:
(04351) 710-349

E-Mail:

Raum:
011

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Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Beurkundung der Geburt und Ausstellung der Bescheinigungen für die Beantragung der Mutterschaftshilfe, des Kinder- und Elterngeldes sowie für religiöse Zwecke (Taufe);
Ausstellung der Geburtsurkunde

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Eltern (deutsch) miteinander verheiratet:
- falls noch vorhanden die begl. Abschrift des Familienbuches der Ehe (Stammbuch der Familie)
- ansonsten die Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Erklärung zum Familiennamen des Kindes (falls kein Ehename geführt wird) 
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes

Eltern (ausländisch) miteinander verheiratet:
- Heiratsurkunde (Original und Übersetzung)
- evtl. Geburtsurkunde (Original und Übersetzung)
- Reisepass im Original
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes

Mutter, ledig, ohne Kindesvater:
- Geburtsurkunde
- Kopie des Personalausweises
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes

Mutter, ledig, mit Kindesvater:
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Kopien der Personalauweise
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes

Mutter, ledig, mit Kindesvater und gemeinsamer Sorge:
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung
- Kopien der Personalausweise
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Bestimmung des Familiennamens
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes

Mutter, getrennt lebend:
- s. Eltern verheiratet
- Erklärung zum Vornamen kann von der Mutter allein unterzeichnet werden

Gebühren / Preise

Eine Geburtsurkunde: 10,00 Euro
Die Urkunde kann wahlweise in DIN A 4 oder DIN A 5 - Fomat erstellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), EG BGB, Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)