Stadt Eckernförde

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Kinderreisepass


Zuständiges Amt:

Amt für Ordnungs- und Sozialwesen
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
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Ansprechpartner / -in:

Herr Dirk Horn
Bürgerbüro
Sachbearbeiter
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Telefon:
(04351) 710-332

Fax:
(04351) 710-399

E-Mail:

Raum:
036

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Frau Claudia Malz
Bürgerbüro
Sachbearbeiterin
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Telefon:
(04351) 710-336

Fax:
(04351) 710-399

E-Mail:

Raum:
036

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Frau Christiane Haar
Bürgerbüro
Sachbearbeiterin
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Telefon:
(04351) 710-333

Fax:
(04351) 710-399

E-Mail:

Raum:
036

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Frau Rossow
Bürgerbüro
Sachbearbeiterin
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Telefon:
(04351) 710-331

Fax:
(04351) 710-399

E-Mail:

Raum:
036

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Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss persönlich bei der Behörde gestellt werden, bei der Sie mit Hauptwohnsitz bzw. mit alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

Der Kinderreisepass wird für 6 Jahre ausgestellt und ist längstens bis zum 12. Lebensjahr gültig.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • den alten Kinderreisepass / Kinderausweis 
  • die Geburts-/ Abstammungsurkunde im Original
  • die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten
  • die Ausweispapiere beider Erziehungsberechtigten
  • ggf. der Sorgerechtsbeschluss (alleiniges Sorgerecht)
  • bei Diebstahl des bisherigen Kinderreisepasses / Kinderausweises muss die Strafanzeige der Polizei vorgelegt werden
  • Ausweisantragsformular für Minderjährige

    Außerdem müssen das Kind sowie ein gesetzlicher Vertreter bei der Antragstellung anwesend sein.

Gebühren / Preise

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen

Passgesetz
Durchführung des Passgesetzes