Aufgabengebiet des Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschusses
- die Beschlüsse der Ratsversammlung über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen vorzubereiten,
- das von der Ratsversammlung zu beschließende Berichtswesen zu entwickeln und bei der Kontrolle der Stadtverwaltung anzuwenden,
- auf die Einheitlichkeit der Arbeit der Ausschüsse hinzuwirken; in diesem Rahmen kann er die den Ausschüssen im Einzelfall übertragenen Entscheidungen an sich ziehen, wenn der Ausschuss noch nicht entschieden hat,
- die Entscheidungen zu treffen, die ihm die Ratsversammlung übertragen hat.
- Finanz- und Steuerwesen
- Liegenschaften, Wirtschaft
- Stadtmarketing
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Touristik
- Stadtwerke
- Personalwesen
Dem Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschuss gehören 12 Mitglieder der Ratsversammlung an. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist Mitglied des Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschusses ohne Stimmrecht.