Inhalt

Bilanz

Nach § 54 I Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat eine Gemeinde, die ihr Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führt, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.


Zum 01.01.2012 wurde das Rechnungswesen der Stadt Eckernförde auf die Doppik umgestellt. Mit dieser Umstellung wurden auch die Ermittlung und die Bewertung des gesamten städtischen Vermögens zu dem o.g. Stichtag notwendig.

Die Ergebnisse dieser Erhebung und Bewertung sind in der Eröffnungsbilanz zusammengefasst. Gemäß § 95 n III i.V.m. § 95 n VI Gemeindeordnung muss die Eröffnungsbilanz nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt von der Ratsversammlung beschlossen werden. Das städtische Rechnungsprüfungsamt hat für die Prüfung eine externe Fachberatung hinzugezogen. Die Bilanz wurde durch die Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH geprüft und uneingeschränkt bestätigt.

Die Ratsversammlung hat die Eröffnungsbilanz der Stadt Eckernförde zum 01.01.2012 in ihrer Sitzung am 05. November 2015 abschließend beschlossen.