Öffentliche Bekanntmachung
Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Kiel hat beantragt, die folgenden, bisher nicht gebuchten Flurstücke (von der Buchungspflicht befreit gemäß § 3 Abs.2 GBO)
Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart/Lage Größe (in m²)
Eckernförde 16 20/2 Parkplatz, Berliner Straße, Südstrand 1180
Eckernförde 16 20/4 Unland, vegetationslose Fläche, Südstrand 1665
Eckernförde 16 20/6 Entsorgung, Unland, vegetationslose Fläche, Berliner Straße, Südstrand 4688
in einem neu anzulegenden Grundbuch einzubuchen und das Land Schleswig-Holstein
- Küstenschutzverwaltung - als Eigentümerin einzutragen.
Zur Glaubhaftmachung des Antrages wurde vorgetragen:
• Die Flurstücke sind vor dem 01.04.1921 durch Anschüttung bzw. Anlandung entstanden und unterliegen dem alleinigen Aneignungsrecht des Landes Schleswig-Holstein.
Die zugehörigen amtlichen Kartenausdrucke können im Grundbuchamt (am Auskunftstresen) eingesehen werden.
Das Grundbuchamt beabsichtigt, dem Antrag zu entsprechen.
Einwendungen gegen das beabsichtigte Anlegungsverfahren und die Eintragung des Antragstellers als Eigentümer sind binnen 6 Wochen seit Aushang oder Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei dem Amtsgericht -Grundbuchamt- in Eckernförde schriftlich zu erheben. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist wird der Ankündigung entsprechend verfahren werden.