Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat am 14. November 2025 die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im Kreis Rendsburg-Eckernförde erlassen.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 17. November 2025 in Kraft.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 17. November 2025 in Kraft.
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen ab 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist dem veröffentlichten Schriftstück zu entnehmen.