Baumschutz und Antragsverfahren zur Fällung
Bäume stellen zahlreiche Wohlfahrtsfunktionen kostenlos für uns Menschen bereit.
Aus diesem Grund genießen Bäume in Eckernförde einen hohen Stellenwert.
Mit Ausnahme von Fichten stehen alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1 m Höhe) unter dem Schutz der städtischen Baumschutzsatzung.
Die Gehölze Eibe und Ilex wachsen sehr langsam und sind deshalb bereits ab einem Stammumfang von 50 cm geschützt.
Auf der städtischen Internetseite zum Baumschutz sind alle Informationen zu entnehmen, die im Falle eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung erforderlich werden.
Wichtig: Zukünftig werden ausschließlich Anträge bearbeitet, die alle erforderlichen Informationen enthalten und an die folgende Emailadresse gesendet werden:baumschutzsatzung@stadt-eckernfoerde.de
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass anderweitig eintreffende Anfragen nicht mehr bearbeitet und auf diese Emailadresse verwiesen werden.
Hintergrund ist das Ziel einer effizienteren Bearbeitung von Anträgen über das gesamte Jahr hinweg.
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