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Datum: 10.03.2026

Beteiligung nach den Bestimmungen der Bädegewässerverordnung

Nach den Bestimmungen der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist die Öffentlichkeit vor jeder Saison zu beteiligen.
Die im Bereich der Stadt Eckernförde durch das Gesundheitsamt überwachten Badestellen, einschließlich der vorläufigen aktuellen Qualitätseinstufungen sind:

Ostsee; Eckernförde; Borby Ausgezeichnet
Ostsee; Eckernförde; Am Dang Ausgezeichnet
Ostsee; Eckernförde; Hauptstrand Ausgezeichnet
Ostsee; Eckernförde; Südstrand Ausgezeichnet

Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den genannten Badestellen, sowie weiteren Plätzen, an denen ein reger Badebetrieb stattfindet, richten an
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Gesundheitsdienste
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Telefon: 04331/202-560
E-Mail: infektionsschutz@kreis-rd.de


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