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11.01.2021
Festsetzung der Grundstücksabgaben und der Hundesteuer 2021
Die Stadt Eckernförde setzt hiermit die Grundstücksabgaben (beispielsweise Grundsteuern und Straßenreinigungsgebühren) und die Hundesteuer für das Jahr 2021 fest.
Die Steuerschuldner der Grundstücksabgaben und der Hundesteuer haben die gleichen Beträge wie im Vorjahr 2020 zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Auf die Erteilung von Einzelsteuerbescheiden wird verzichtet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die jeweilige Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Eckernförde, Der Bürgermeister, - Kämmerei -, Rathausmarkt 4-6, 24340 Eckernförde,
einzulegen.