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Datum: 16.09.2024

Rattenbekämpfung 2024

Aktion vom 16. September bis zum 4. Oktober 2024
Die Stadt Eckernförde ruft alle Grundstückseigentümer auf, sich an einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungs-Aktion vom 16. September 2024 bis zum 4. Oktober 2024 zu beteiligen!

Zur Durchführung von Maßnahmen sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet, soweit ein Rattenbefall festgestellt oder vermutet wird. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz und der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Die Kreisverordnung finden Sie auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde unter: https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/politik-verwaltung/politik-und-verwaltung-des-kreises/kreisrecht-und-hausordnung) ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.

Für die Bekämpfung dürfen nur Mittel und Verfahren angewendet werden, die von der zuständigen Bundesbehörde anerkannt sind. Rattengifte mit Gerinnungshemmern dürfen nur von sachkundigen Anwendern (Schädlingsbekämpfern) und berufsmäßigen Anwendern mit Sachkundenachweis (beispielsweise Landwirte) verwendet werden. Diese Mittel werden in Eckernförde in allen Apotheken sowie in folgenden Firmen: Hagebaumarkt und „Das Futterhaus“ vorgehalten.

Auf die ausgelegten Bekämpfungsmittel muss ausdrücklich hingewiesen werden; bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben. Beim Auslegen ist darauf zu achten, dass Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden.
Es bleibt den Verpflichteten freigestellt, sich eines gewerblichen Schädlings-bekämpfers zu bedienen; siehe „Gelbe Seiten“: Schädlingsbekämpfung.

Um die Wirksamkeit der Bekämpfung zu erhöhen, beteiligt sich die Ämter Schlei-Ostsee, Dänischenhagen und Dänischer Wohld sowie die Gemeinde Altenholz im selben Zeitraum an der Rattenbekämpfung.

Weitere Informationen erhalten Sie durch das Amt für Ordnungs- und Sozialwesen, Tel.: 04351 / 710-301.

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