Inhalt
Datum: 11.02.2026

Zahlungserinnerung

Am 15. Februar 2026 sind folgende Steuern und Abgaben fällig:

1. Grundstücksabgaben

2. Hundesteuer

3. Zweitwohnungssteuer

4. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

                                                                 

 

für die Zeit von Januar bis März 2026.

Die Steuer- und Abgabepflichtigen werden hierdurch öffentlich erinnert, die Steuern und Abgaben bis spätestens 25. Februar 2026 an die Finanzbuchhaltung zu zahlen.

Nach dem 25. Februar 2026 werden die fällig gewesenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens gebührenpflichtig eingezogen und es wird auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, ein Säumniszuschlag erhoben.