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12.02.2021
Zahlungserinnerung
Am 15. Februar 2021 sind folgende Steuern und Abgaben fällig:
1. Grundstücksabgaben
2. Hundesteuer
3. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
für die Zeit von Januar bis März 2021.
Die Steuer- und Abgabepflichtigen werden hierdurch öffentlich erinnert, die Steuern und Abgaben bis spätestens 25. Februar 2021 an die Finanzbuchhaltung zu zahlen.
Nach dem 25. Februar 2021 werden die fällig gewesenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens gebührenpflichtig eingezogen und es wird auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, ein Säumniszuschlag erhoben.