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Datum: 07.01.2025

Informationen zu Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Grundsteuerbescheide

Die Stadt Eckernförde weist darauf hin, dass diejenigen, die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehaben, eine Steuererklärung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bis zum 31.01.2025 ausgefüllt und unterschrieben abzugeben haben.
Vordrucke sind im Rathaus der Stadt Eckernförde, - Kämmerei-, Zimmer 236 erhältlich oder im Online-Formularservice.


Weiterhin liegen den Festsetzungsbescheiden für die Hundesteuer 2025 neue Hundesteuermarken bei.
Alle Hundehalter werden deshalb gebeten zu prüfen, ob die dort genannten Hundesteuermarken ihren jeweiligen Bescheiden beiliegen.

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden am 10.01.2025 an die jeweiligen Steuerschuldner versandt.

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