Verhaltensmaßnahmen für Besucherinnen und Besuchern von Ratsversammlung, Ausschuss- sowie Beiratssitzungen ab 24. August 2020
Die Verwaltung hat folgende Verhaltensmaßnahmen für Besucherinnen und Besucher in Corona-Zeiten für die Sitzung der Ratsversammlung sowie für Ausschusssitzungen festgelegt:
• Die Sitzungsräumlichkeiten dürfen von interessierten Besucher*innen zum Besuch des öffentlichen Teils der Sitzung betreten werden.
Der Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden.
• Beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten sowie auf den Laufwegen, beispielsweise zur Toilette, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu
tragen. Dieser ist selbst mitzubringen.
• Das Betreten und Verlassen des Sitzungsraumes ist nur nach vorherigem Desinfizieren der Hände erlaubt.
Desinfektionsmittel stehen am Eingang bereit.
• Aufgrund aktuell rechtlicher Vorgaben ist jede/r Besucher*in verpflichtet, seine/ihre Personendaten in ein Kontaktdatenformular eintragen.
• Es darf sich kein/e Besucher*in vor und nach der Sitzung in den Fluren/Treppenhäusern/Durchgängen aufhalten.
Das Gebäude ist nach Sitzungsende unverzüglich zu verlassen.
• Die sanitären Anlagen dürfen nur einzeln betreten werden.
• Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines
negativen Tests,
- vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer
• Auch anderweitig erkrankten Besucher*innen ist die Teilnahme an der Sitzung nicht gestattet.
• Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.