Öffentlichkeits-Beteiligung und Behörden-Beteiligung an Bau-Leitplan-Verfahren
Die Bau-Leitplan-Verfahren haben feste Regeln.
Am Bau-Leitplan-Verfahren dürfen viele teilnehmen:
• Behörden
Behörden heißen auch Ämter.
Behörden bearbeiten wichtige Aufgaben.
Das tun sie für den Staat oder
für eine Gemeinde.
• die Bürgerinnen und Bürger
Beim Bau-Leitplan-Verfahren gibt es eine Aufforderung.
Die Aufforderung heißt Bekanntmachung.
Von der Bekanntmachung sollen alle Bürger wissen.
Die Bekanntmachung ist die Aufforderung zur Beteiligung am Bau-Leitplan-Verfahren.
Auf einer Internet Seite finden Sie dazu Informationen.
Sie finden alle Bau-Leitplan-Verfahren bei denen es Beteiligung gibt.
Und Verfahren bei denen es bald Beteiligung geben wird.
Behörden, Gruppen und Personen können dann mitmachen.
Sie dürfen ihre Meinung abgeben.
Alle Verfahren sind auf der Internetseite Bauleitplanung-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein.
Die Abkürzung für diesen Namen ist BOB-SH.
Dort sind alle Beteiligungen bekannt gemacht.
Sie können auf der Internet-Seite alle Pläne und Texte zur Planung ansehen.
Sie können dort auch online Ihre Meinung abgeben.