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Bebauungsplan Nr. 4/10 "Westliches Gängeviertel - zwischen Pastorengang und Rektorgang"

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Bereich

  • Im Norden: durch den Pastorengang,

  • im Westen: durch die Kieler Straße,

  • im Osten: durch den Rosengang,

  • im Süden: durch den Rektorgang.


Geltungsbereich B-Plan 4/7
Geltungsbereich B-Plan 4/7



Planungsziel

Mit der Aufstellung der Bauleitpläne werden folgende Planungsziele verfolgt:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4 „Innenstadt“ ist am 28.02.1991 in Kraft getreten. Im Rahmen der Bauberatung wurde festgestellt, dass der vorhandene Bebauungsplan nicht ausreichend ist, um für den besonderen historischen Bereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erhalten.

Die Gebietsfestsetzung (Art der baulichen Nutzung) im Planungsgebiet soll überprüft werden. Der Bebauungsplan Nr.4 setzt derzeit für den Bereich ein Kerngebiet fest. Da mittlerweile in dem Bereich ein hoher Wohnanteil festzustellen ist, wird eine Gebietsänderung angestrebt. Das städtebauliche Ziel ist es, im östlichen Teil des künftigen Plangeltungsbereichs ein Urbanes Gebiet (§ 6 a BauNVO) festzusetzen. Zur Kieler Straße (westlicher Teil des Plangeltungsbereichs soll es bei der Kerngebietsfestsetzung bleiben.

Der Bebauungsplan Nr. 4 „Innenstadt“ schloss bisher lediglich Unterarten von Vergnügungsstätten aus. Städtebauliches Ziel ist es, künftig Vergnügungsstätten in Gänze auszuschließen. Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten ist es, das Wohnen zu stärken, die Attraktivität als Einkauf- und Verweilzone zu stärken und in dem Bereich keine „Trading down Effekte“ zu generieren.

Zur Sicherung des Dauerwohnraums sowie zum dauerhaften Fortbestand eines lebendigen und ganzjährig attraktiven Wohnquartiers sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 4/10 Ferienwohnungen gem. § 13 a BauNVO unter Beachtung des Bestandsschutzes ausgeschlossen und ggf. Festsetzungen nach § 1 Abs. 10 BauNVO getroffen werden.

Zu Erhaltung des historischen Stadtbildes und des Stadtgrundrisses auch im Hinblick auf die Parzellierung der Flächen ist daher eine Steuerung notwendig.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sind Festlegungen zur Straßenansicht und Höhenstaffelung zu erwarten. Ferner sind auch Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen beabsichtigt. Ziel dabei ist, einerseits eine städtebauliche Nachverdichtung zu ermöglichen, andererseits sollen auch Grünflächen gesichert werden. Die Grünflächen haben einen hohen ökologischen Wert und stellen auch für das Mikroklima eine wichtige Funktion dar. Dabei wird das städtebauliche und ökologische Ziel verfolgt, die vorhandenen Bäume und Grünstrukturen planungsrechtlich zu sichern. Insgesamt ist festzustellen, dass in dem Bereich ein hoher Veränderungsdruck besteht und ein Planerfordernis vorliegt


Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr.4/7 der Stadt Eckernförde wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.11.2022 durch die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Eckernförde am 10.11.2022 bekanntgemacht.

Zu diesem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4/7 gilt die Veränderungssperre Nr. 35. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden findet in der Zeit vom 01.12.2023 bis 08.01.2024 statt. Die Entwurfsplanungen dazu sind unter https://bob-sh.de/plan/bp4-10eckernfoerde-frueb einsehrbar.

04.12.2023