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Bebauungsplan Nr. 77 "Kino mit Einzelhandel am Schulweg"

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fläche der Skateanlage südlich der Straße Schulweg (Flurstück 2/83, Flur 5, Gemarkung Eckernförde) und die nördlich angrenzenden Teilflächen des Schulwegs (teilw. Flurstück 2/90 und Flurstück 1/26, Flur 5, Gemarkung Eckernförde).

Das Plangebiet weist eine Flächengröße auf von ca. 1,03 ha.


Der genaue Verlauf des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem anliegenden Plan ersichtlich.

Kartenausschnitt in dem der Geltungsbereich für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 77 eingezeichnet ist.
Kartenausschnitt in dem der Geltungsbereich für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 77 eingezeichnet ist.


Planungsziel

Mit der Aufstellung der Bauleitpläne werden folgende Planungsziele verfolgt:

• Errichtung eines Kinos

• Errichtung eines Lebensmittelmarktes zur Versorgung der Innenstadt mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten

• Attraktive Neugestaltung des Eingangsbereichs in die Eckernförder Innenstadt

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 77  der Stadt Eckernförde wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.05.2019 durch die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde gefasst und am 03.11.2022 erneut gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 14.05.2019 bis zum 11.06.2019 im Rathaus Eckernförde -Bauamt-, Rathausmarkt 4-6 sowie im Internet, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich, elektronisch und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet.
Die bisherigen öffentlichen Planunterlagen können im Internet auf dem Online-Beteiligungsportal BOB-SH eingesehen werden. 


14.02.2023