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Einfacher Bebauungsplan Nr. 82 "Gebiet zwischen Brennofenweg, Rendsburger Straße und Berliner Straße"

Geltungsbereich

Der Bebauungsplan Nr. 82 liegt in der Flur 6 und 7 der Gemarkung Eckernförde und umfasst die Grundstücke nördlich der Straße „Brennofenweg", einige Grundstücke östlich der „Rendsburger Straße“ (Nr. 31 bis 59), Grundstücke entlang der „Sehestedter Straße“ (Nr. 1 bis 81) einschließlich der Grundstücke Dr. Karl-Möller-Platz 1 und 1a, sowie Grundstücke westlich der „Berliner Straße“ (Nr. 56 bis 120).

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:


im Norden: durch die nördliche und östliche Flurstückgrenze des Flurstücks 60/58 (Flur 6), die östliche Flurstückgrenze des Flurstücks 60/56 (Flur 6), die nördliche und östliche Flurstückgrenze der Flurstücke 60/66 (Flur 6) und 56/52 (Flur 7) die östliche und
südliche Grenze des Flurstücks 56/56 (Flur 7), die westliche Grenze des Flurstücks 56/38 und 56/33 (Flur 7) sowie die nördliche Flurstückgrenze der Flurstücke 53/4 und 53/15 (Flur 7)

im Osten: durch die westliche Begrenzungslinie der Berliner Straße (Flurstück 119/17 und 119/19) der DB Bahntrasse (Flurstück 1170) und der Flurstücke 1168 und 1086/40, alle Flur 7

im Süden: durch die südliche Flurstückgrenze des Flurstücks 1179 sowie die westliche Flurstückgrenze des Flurstücks 1177 und 37/8 der Flur 7

im Westen: durch die östliche Begrenzungslinie der Straße Brennofenweg sowie Rendsburger Straße (Flurstück 113/24, Flur 7 und 72/8, Flur 6)

Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. Das Plangebiet weist eine Flächengröße von 15,66 ha auf.

Geltungsbereich B-Plan Nr. 82
Geltungsbereich B-Plan Nr. 82



Planungsziel


Mit der Aufstellung der Bauleitpläne werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll lediglich die Art der baulichen Nutzung festgesetzt werden. Der vorhandene Charakter des Quartiers soll durch die Aufstellung des B- Planes bestehen bleiben, daher ist die Festsetzung eines „Besonderen Wohngebietes“ gem. § 4a BauNVO vorgesehen. Zur Sicherung des Dauerwohnraums sowie zum dauerhaften Fortbestand eines lebendigen und ganzjährig attraktiven Wohnquartiers sollen Ferienwohnungen gem. §13a BauNVO ganzheitlich und auf Basis des Beherbergungskonzeptes ausgeschlossen werden. Um das Wohnen in Plangeltungsbereich zu stärken, ist zudem der Ausschluss von Vergnügungsstätten und Tankstellen vorgesehen. Weiterhin sollen Aussagen zum Bestandschutz gem. §1 Abs 10 BauNVO getroffen werden.

Verfahrensstand

Der einfache Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Eckernförde wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Auf die Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes wird voraussichtlich abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.02.2023 durch die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 15.02.2023 im Amtsblatt 03/2023 der Stadt Eckernförde.



14.02.2023