Bebauungsplan
Allgemeine Informationen zur Aufgabe
Sie möchten wissen, welche Bebauungsmöglichkeiten auf Ihrem Grundstück oder auf dem Grundstück, das Sie erwerben möchten, bestehen?
Die oben genannten Mitarbeiter/-innen des Bauamtes können Ihnen diese Frage in städtebaulicher Hinsicht beantworten und Ihnen nähere Informationen geben.
Die Bebauungsmöglichkeiten sind abhängig von der Lage des Grundstücks. Hierbei sind drei grundsätzliche Möglichkeiten zu unterscheiden:
1. Das Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplanes.
Dann legt der Bebauungsplan Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung fest.
Entspricht ein Bauantrag den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wird die Baugenehmigung erteilt.
2. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Dann richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch; bedeutet, das Vorhaben muss sich in die vorhandene Bebauung einfügen. Einzelheiten können Ihnen die oben genannten Mitarbeiter/-innen erläutern.
3. Das Grundstück liegt im Außenbereich.
Hier sind in der Regel nur die in § 35 Baugesetzbuch genannten privilegierten Vorhaben zulässig; das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den oben genannten Mitarbeiter/-innen.
Nähere Informationen zu den Bebauungsplan-Gebieten im Eckernförder Stadtgebiet erhalten Sie hier.
Zusatzinformation
Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes
Dieser Verfahrensablauf gilt auch für die Änderung und die Aufhebung eines Bebauungsplanes.
Aufstellungsbeschluss ( § 2 Abs. 1 BauGB) |
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Frühzeitige ( § 3 Abs. 1 BauGB) |
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Frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) |
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Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) |
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Benachrichtigung der Nachbargemeinden
( § 2 Abs. 2 BauGB) |
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Umweltprüfung und - bericht (§ 2 Abs. 4 BauGB) |
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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) |
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Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung
( § 8a BNatSchG, 1a BauGB) |
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öffentliche Auslegung
( § 3 Abs. 2 BauGB) |
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Satzungsbeschluss
(§10 BauGB) |
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Ausfertigung |
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Rechtskraft (§ 10 BauGB) |
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Vereinfachtes Änderungsverfahren (§ 13 BauGB) |
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Weitere Informationen
zum Thema Bebauungsplan
Übersicht der Bebauungspläne im Eckernförder Stadtgebiet