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Jahresabschlüsse

Nach § 44 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Stadt Eckernförde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der in der GemHVO-Doppik enthaltenen Maßgaben aufzustellen.

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt beschließt die Ratsversammlung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

Auf dieser Seite finden Sie unter "Dokumente" die seit der Umstellung auf ein doppisches Haushaltswesen zum 01.01.2012 durch die Ratsversammlung beschlossenen und bekannt gemachten Jahresabschlüsse der Stadt Eckernförde.