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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Leistungsnummer: 99108012005000

”Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Eine Sondernutzung ist jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung öffentlicher Straßen.
Die Sondernutzung bedarf einer Erlaubnis durch die Stadt und ist verbunden mit der Erhebung einer Gebühr.
Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Sondernutzung sind der § 21 des Straßen- und Wegegesetzes von Schleswig-Holstein und die

Satzung über die Nutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Eckernförde ab 1.1.2022

in den jeweils gültigen Fassungen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Satzungsrecht.
Bei Inanspruchnahme öffentlichen Grund und Bodens ist vor Nutzung eine Genehmigung bei der Stadt Eckernförde – Bauamt / Bauverwaltung – schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist formlos zu stellen und muss folgendes beinhalten:

  • Art der Nutzung
  • Beginn und Ende der Nutzung
  • Angabe der genutzten Fläche in qm
  • Ort der Nutzung

Auch müssen Sie bei folgenden „Aktivitäten” auf öffentlichem Grund Sondernutzungsgenehmigungen von der Stadtverwaltung einholen:

  • Aufstellen von Imbiss-Getränke- und Speiseeisständen
  • Sonstige Verkaufsstände
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen zum Verkauf oder zur Bewirtung
  • Fahr- und Schaugeschäfte
  • Auslagen von zu verkaufenden Gegenständen
  • Nutzung zur Werbung (in Verbindung mit Stöer Deutsche Städte Medien GmbH) und Information
  • Hinweisschilder, Wegweiser
  • Plakate
  • Baustelleneinrichtungen, Materiallagerung
  • Containeraufstellung
  • Veranstaltungswerbung (in Verbindung mit Stöer Deutsche Städte Medien GmbH)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Formloser schriftlicher Antrag über die Art und die beabsichtigte Dauer der Nutzung.
Nähere Erläuterungen und Nachweise durch textliche Beschreibungen, Zeichnungen oder in sonst geeigneter Weise sind erforderlichenfalls beizufügen; sie können nachgefordert werden.

Gebühren / Preise

Die Gebühren sind differenziert nach Nutzungsart, Nutzungsdauer und wirtschaftlichem Vorteil.
Für Warenständer betragen die Gebühren beispielsweise je qm jährlich 25 Euro in der Fußgängerzone Kieler Straße.

Die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Eckernförde ab 1.1.2022

Rechtliche Grundlagen

Teaser

Wer öffentliche Straßen anders als vorgesehen nutzen möchte, z. B. für Warenauslagen vor dem eigenen Geschäft oder als Straßencafe, benötigt eine Erlaubnis.

Online-Dienste

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Welche Fristen muss ich beachten?

  • Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
  • Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Standort,
  • Art und Dauer der Sondernutzung und
  • die Größe der benötigten Straßenflächen.