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Kindertageseinrichtungen / Kindergärten
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten (§ 6 Kindertagesstättengesetz - KiTaG). Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.
Kindergartenanmeldung Zusatzinformationen
Allgemeine Informationen zur Aufgabe
Wenn Sie für Ihr Kind eine Platzzusage für eine städtische Kindertagesstätte erhalten haben, ist es erforderlich, dass Sie in der Verwaltung vorsprechen, um den Anmeldeantrag auszufüllen. Von der Regelgebühr kann eine Ermäßigung gewährt werden. Hierfür ist ein Ermäßigungsantrag zu stellen und Nachweise über das Einkommen sind beizubringen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.