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Iris Ploog, Bürgermeisterin


Aufgaben

Die Bürgermeisterin ist die gesetzliche Vertreterin der Stadt.
Die gesetzliche Vertretung beinhaltet die rechtliche Vertretung der Stadt nach außen sowohl auf öffentlich-rechtlichen als auch privat-rechtlichem Gebiet (Verwaltungshandeln als Behörde durch Verwaltungsakt /öffentlich-rechtlichen Vertrag und privatrechtliches Handeln durch Rechtsgeschäfte, Abschluss von Verträgen und anderes.
Sie leitet die Verwaltung der Stadt in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Ratsversammlung.
Sie ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Stadtverwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich.
Die Bürgermeisterin ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter der Beamtinnen und Beamten sowie der tariflich Beschäftigten der Stadt.
Als Leiterin der Stadtverwaltung bereitet sie die Sitzungen der Ratsversammlung sowie der Ausschüsse vor und führt die Beschlüsse aus.
Sie ist weiterhin für die Ausführung der Gesetze und Erledigung der gesetzlich übertragenen Aufgaben verantwortlich.