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Basis der Gleichstellungsarbeit

Was bedeutet Gleichstellung?

Die Gleichstellung der Geschlechter ist nicht mit Gleichberechtigung oder Gleichbehandlung zu verwechseln.

Gleichberechtigung hat die juristische Gleichbehandlung zum Ziel (wie gleiches Wahlrecht für Männer und Frauen).

Gleichbehandlung meint die Vermeidung von direkter oder indirekter Diskriminierung (wie gleiches Geld für gleiche Arbeit).

Gleichstellung umschreibt einen Soll-Zustand, bei dem die Möglichkeiten zur Teilhabe in allen Lebensbereichen paritätisch verteilt sind.

Das bedeutet, dass Frauen und Männer die gleichen Zugangschancen, Rechte, Pflichten und Möglichkeiten in allen Bereichen des Lebens haben.
Das gilt etwa für die Erwerbsarbeit, die Versorgungsarbeit für Haushalt und Kinder, den Einfluss auf Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und die körperliche Unversehrtheit.

Die Gleichstellungsarbeit wirkt darauf hin, den Ist-Zustand dem Soll-Zustand anzunähern.
Sie beinhaltet daher Maßnahmen, die darauf hinwirken, dass alle, unabhängig vom Geschlecht gleichwertige Partizipation- und Einflussmöglichkeiten haben. Gleichstellung betrifft (fast) alle Bereiche.

Der Arbeitsauftrag der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten resuliert aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.

Was sind die Ziele der kommunalen Gleichstellungsarbeit?

  • Für die Thematik sensibilisieren und Aufmerksamkeit für die vielfältigen  Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit schaffen
  • Strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligungen abbauen
  • aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen zur Chancengleichheit mitgestaltet und vor Ort umsetzen

=> Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in allen Lebensbereichen

Welche Aufgaben umfasst kommunale Gleichstellungsarbeit?

Für die Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung

  • Unterstützung und Beratung zu geschlechtsspezifischen Themen
  • Beschaffung, Aufarbeitung, und Umsetzung  wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Bereitstellung von  Informationen rund um Frauenförderung und Gleichstellung
  • Konzeptionierung, Planung und Organisation von Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge und vieles mehr.
  • Netzwerken mit Verbänden, Vereinen und Projekten die zur Verwirklichung der Gleichstellung beitragen.
  • Entwicklung, Initiierung und Umsetzung gleichstellungsrelevanter Handlungsempfehlungen, Maßnahmen und Projekte
  • Analyse und Auswertung statistischen Materials und Umsetzung der daraus  gewonnenen Erkenntnisse auf die örtliche Situation

In der Verwaltung

  • Anhörung und Mitwirkung bei Personalentscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • Unterbreitung von Vorschlägen in der Verwaltungsarbeit und bei städtischen Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung

In der Politik

  • Teilnahme und mögliche geschlechtersensible Stellungnahme in den politischen Gremien (Ratsversammlung/Ausschüsse/Beiräte).
  • Sichtung von Vorlagen und Beschlüssen daraufhin, ob sie die unterschiedlichen Interessen und Lebensrealitäten von Frauen und Männer berücksichtigen

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der kommunalen Gleichstellungsarbeit?

Die rechtliche Verankerung der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein hat eine logische rechtliche Grundlage beginnend mit der Charta der Vereinigten Nationen.
Die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union bieten zudem Hinweise auf Entgeltgerechtigkeit und das Prinzip des Gender Mainstreaming.
Gesetzliche Grundlagen für die Gleichstellungsarbeit im beruflichen Alltag sind beispielsweise

  • Artikel 3 des Grundgesetzes,
  • Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Artikel 9 der Verfassung Schleswig-Holsteins
  • § 22 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein
  • Das Schleswig-Holsteinische Gleichstellungsgesetz
  • Die Gemeinde- und Amtsordnung Schleswig-Holstein

Hier finden Sie die Gesetzestexte und Erläuterungen dazu.