Ein-Eltern-Familien
Ein Eltern-Familien sind eine Familienform die zunimmt. Ungefähr 20 Prozent der Kinder in Deutschland leben in Ein-Eltern-Familien. Studien zeigen, dass Kinder von Alleinerziehenden nicht unzufriedener sind als Kinder in anderen Familien. Etwa 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen.
Egal wie die Lebensumstände aussehen, ob getrennt, geschieden, verwitwet oder von Beginn an allein lebend, Ein-Eltern-Familien stehen vor besonderen Herausforderungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der finanziellen Situation und der struktureller Benachteiligung. Zum Teil kommen noch Belastungen durch die Beziehung zum anderen Elternteil hinzu.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) unterstützt, informiert und berät unter anderem bei der Klärung des Verhältnisses zum anderen Elternteil, über Regelung des Umgangs, über finanzielle Ansprüche und so weiter.
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Kiellinie 275
24106 Kiel
Tel. 0431-5579150
info@vamv-sh.de
Ein-Eltern-Familien funktionieren so lange gut, so lange Sie als Mutter oder Vater Kraft haben. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, dass Sie auf sich achten und Ruhepausen einlegen, auch und besonders dann, wenn eigentlich gar keine Zeit dafür ist.
Finanzierungsmöglichkeiten
Allleinerziehende Mütter beziehungsweise Väter sollten alle Finanzmöglichkeiten ausschöpfen. Das bedeutet zum Teil bürokratischen Aufwand, Arbeit und unangenehme Verfahren wie eine Klage gegen den nichtzahlungswilligen Unterhaltspflichtigen, verbessert aber langfristig die finanzielle Situation im Alltag. Daher lohnt sich die Mühe in der Regel.
Auf diesen Seiten gibt es einen Überblick über Geldmittel für Ein-Eltern-Familien.
Informationen zu Möglichkeiten, die allen Familienformen offen stehen wie Sozialgeld, Kinderzuschlag und Wohngeld finden Sie unter dem Stichpunkt Familienhilfe.
Mit dem Infotool des Familienportals können Sie ermitteln, auf welche Leistungen und Hilfen Sie und/oder ihre Kinder voraussichtlich Anspruch haben.
Unterhalt
Wichtig! Für den Unterhalt gibt es keine rückwirkende Zahlung, daher sollte er so früh wie möglich beantragt werden.
Wer ist unterhaltspflichtig?
Grundsätzlich sind beide Elternteile unterhaltspflichtig für Kinder unter 18 Jahren oder in Ausbildung, dabei wird unterschieden in Barunterhalt (Geld) und Betreuungsunterhalt (Fürsorge & Erziehung).
Beim sogenannten Residenzmodell lebt das Kind vor allem beim Elternteil A und besucht ab und an das Elternteil B. -> A leistet Unterhalt mittels Pflege und Erziehung, B ist 100 Prozent barunterhaltspflichtig.
Beim Wechselmodel lebt das Kind gleich häufig bei den Elternteilen A und B. -> A und B leisten Betreuungsunterhalt und müssen beide für den Barunterhalt anteilig aufkommen.
Bei Modellen dazwischen bleibt das Elternteil, das besucht wird voll barunterhaltspflichtig, kann aber die Mehraufwendungen durch den erhöhten Umgang unterhaltsmindernd geltend machen.
Wieviel Unterhalt muss gezahlt werden?
Die Höhe der Unterhaltszahlung ist abhängig von verschiedenen Fakten. Unter anderem ist wichtig, wieviel das barunterhaltspflichtige Elternteil verdient, wie alt das Kind ist und wie vielen Personen Unterhalt zusteht. Für eine erste Einschätzung als Grundlage für weitere Planungen und Gespräche hilft ein Unterhaltsrechner. Die genaue Festlegung des Unterhaltes erfolgt in der Regel durch das Jugendamt (für die Kinder) oder mit Hilfe einer Rechtsvertretung, eventuell auch durch einen Gerichtsbeschluss.
Auf der Seite unterhalt.net finden Sie ausführliche Informationen über Kindesunterhalt auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle und Ehegattenunterhalt.
Wie kann der Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden?
Die Hälfte aller Alleinerziehenden (50 Prozent) erhalten kein, ein Viertel (25 Prozent) zu wenig Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit des staatlichen Unterhaltsvorschusses. Allerdings sind für viele Kinder die Zahlungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil deutlich höher als der Unterhaltsvorschuss. Es lohnt sich daher oft, die Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Auch wenn es Ihnen emotional schwer fällt und Sie viel Kraft kostet. Es schützt Sie und Ihre Kinder vor Armut.
In dem Fall, dass eine mündlich oder schriftlich getroffene Unterhalts-Abmachung nicht eingehalten worden ist, sollte schriftlich und per Einschreiben das unterhaltspflichtige Elternteil aufgefordert werden, den Unterhalt zu zahlen. Wird darauf nicht reagiert, kann eine Klage sinnvoll sein. Davor ist eine juristische Beratung unbedingt empfehlenswert.
Unterstützen kann dabei:
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Das Jugendamt Eckernförde, dass Sie berät und in bestimmten Fällen auf Antrag einen Beistand einsetzten kann, der die Unterhaltsansprüche des Kindes durchsetzt.
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Eine Rechtsvertretung für Familienrecht, auch um eventuell den Unterhalt gerichtlich einzufordern.
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Bei geringem Einkommen kann ein Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen werden. Damit gibt es die Beratung und außergerichtliche Vertretung mit Eigenbeteiligung von 15€
Außerdem kann auf Antrag der Kinderfreibetrag vom anderen Elternteil übertragen werden, wenn Unterhalt nicht mindestens zu 75 Prozent gezahlt wird.
Unterhaltsvorschuss
Sollte das unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen, springt der Staat ein. Die Höhe beträgt für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 165 Euro und von 6 bis 11 Jahren bis zu 220 Euro. Für ältere Kinder von 12 bis 17 bis zu 293 Euro, unter der Bedingung, dass das Kind nicht auf Harz IV angewiesen ist, oder das alleinerziehende Elternteil im SGB II Bezug mindestens 600 Euro verdient.
Eine Übersichtszeichnung und ein Film erklären mehr Details. Ausführliche Informationen finden in der Broschüre “Der Unterhaltsvorschuss“
Auf den Internet-Seiten des Kreises Rendsburg-Eckernförde bekommen Sie Auskunft über die erforderlichen Unterlagen für die schriftliche Antragsstellung, Fristen und die Rechtsgrundlage und über die zuständigen Ansprechpersonen.
Steuerliche Regelungen / Entlastungsbetrag
Durch Entlastungs- oder Freibeträge senkt sich Ihre Steuerbelastung. Für Alleinerziehende gibt es folgende Möglichkeiten:
Entlastungsbetrag
Dieser wird bei Lohnsteuerklasse II automatisch mit berücksichtigt, wenn Sie mit einem Kind zusammen wohnen, für dass Sie Kindergeld erhalten. Es darf keine volljährige Person, die nicht Ihr Kind ist, im Haushalt leben. Sowohl die Steuerklasse II, als auch den Entlastungsbetrag, falls Sie nicht Steuerklasse II haben (über Einkommensteuererklärung, Anlage Kind) beantragen Sie beim Finanzamt. Weitere Information zu den Steuerklassen und Antragsformulare
(halber) Kinderfreibetrag
Sie können beim Finanzamt beantragen, dass Ihnen der andere halbe Kinderfreibetrag übertragen wird, wenn
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das andere Elternteil nicht mindestens 75% der Unterhaltsverpflichtung erfüllt oder
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nicht in Deutschland wohnt oder
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nur beschränkt Einkommensteuerpflichtig ist oder
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gestorben ist.
(halber) Freibetrag für Betreuung und Erziehung
Sie können beantragen, dass der halbe Freibetrag für Betreuung vom anderen Elternteil auf Sie übertragen wird, falls Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist.
Auf dem Familienportal erklärt ein Film die Freibeträge und es gibt Informationen, über weitere Möglichkeiten Steuern zu sparen, unter anderem durch das Absetzten der Kosten für die Kinderbetreuung (zum Beispiel Kita, Tagesmutter) oder durch Schulgeld.
Kontakte zu Gleichgesinnten
Viele Ein-Eltern-Familien, haben ähnliche Belastungen und Fragen. Ein Austausch unter Gleichgesinnten tut oft gut, unterstützt und zeigt neue Möglichkeiten auf.
Dies geht auch kinderbetreuungsfreundlich in diversen Internet-Foren für Alleinerziehende wie zum Beispiel allein-erziehend.net oder allein-und-erziehend.de
Vor Ort stehen folgende Angebote zur Verfügung:
Selbsthilfegruppe für alleinerziehende und getrennt lebende Väter
Für alle Väter, die getrennt von der Mutter ihrer Kinder leben und Verantwortung für ihre Kinder übernehmen.
Die Treffen sind 14-tägig freitags 18.00 -19.30 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Rathausmarkt 3, Eckernförde
Weitere Informationen finden Sie dem Flyer der Selbsthilfegruppe alleinerziehende Väter.
Kontakt: KIBIS-Tel. 04331 13 23 36 oder kibis@bruecke.org
Ortgruppe Verband Alleinerziehende Mütter und Väter in Kiel und Umgebung
Für alle Alleinerziehenden
Jeden 1. Samstag im Monat (außer in den Ferien) Nachmittagskaffee um 15:00 Uhr mit Kinderbetreuung im Jugendtreff Elmschenhagen, Tiroler Ring 283, Kiel
Jeden 3. Freitag im Monat offener Stammtisch um 18:30 Uhr ohne Kinder im Chagall, Eckernförder Straße 34, Kiel
gemeinsame Ausflüge an unterschiedlichen Terminen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Verbandes
Kontakt: Sabine 0175 81 64 468; Andrea 0176 32 61 354 oder alleinerziehend-kiel@gmx.de
Familienzentrun Eckernförde
Diverse Angebote für Eltern, die sich auch an Alleinerziehende richten (Eltern-Café, Eltern-Klönschnack, Spielstunde (Mutter/Vater mit Kleinkind)
Weitere Inforamtionen finden Sie auf der Homepage des Familienzentrum
Das Familienzentrum ist offen für Anfragen von Alleinerziehenden und würden bei Bedarf ein entsprechendes Angebot schaffen nach dem Motto „Meldet euch – wir machen´s möglich”
Der Aufbau einer Gruppe für Ein Eltern-Familien ist kooperativ von den drei Familenzentren in der Stadt geplant, sobald die Beschränkungen aufgrund der Pandemie aufgehoben sind.
Kontakt: Tel: 04351/4684527 oder mail@familienzentrum-eckernfoerde.de