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Lokale Umsetzung der Istanbul Konvention

Historie

Im Jahr 2011 wurde das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen. Umgangssprachlich wird es daher als Istanbul Konvention bezeichnet. Seit dem in Deutschland 2028 erfolgtem innerstaatlichen Inkrafttreten sind alle staatlichen Ebenen, einschließlich der Kommunen, für die Umsetzung des Übereinkommens verantwortlich.

Eckernförder Weg: Handlungsempfehlungen statt Gesamtkonzept

In Eckernförde erfolgt die Umsetzung dieses Auftrags nicht über ein Gesamtkonzept oder einem allumfassenden Aktionsplan, da derzeit weder personelle noch finanziellen Ressourcen in ausreichendem Maße vorhanden sind.
Stattdessen hat die Gleichstellungsstelle in Kooperation mit vielen anderen Beteiligten einzelne Handlungsempfehlungen erarbeitet, die eine kleinteilige und praxisnahe Umsetzung ermöglichen. Diese Empfehlungen können bei zukünftigen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene, die die kommunale Ebene betreffen, leicht angepasst werden.

Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Eckernförde

Die zehn Aufgaben für 2023 - 2025

Zur Erleichterung der Zielkontrolle wurden zehn Handlungsempfehlungen priorisiert, die laut Besschluss der Ratsversammlung von 2023 bis 2025 umgesetzt werden sollen. Ab 2026 erfolgt die Fortführung des Prozess mit neuen Priorisierungen.

Die priorisierten Handlungsempfehlungen wurden aufgrund der Größe und Relevanz des Wirkungsbereiches bei erfolgter Umsetzung sowie der Anzahl der Bezugspunkte in den Artikeln der Istanbul Konvention ausgewählt, um ein breit gefächertes Ergebnis zu generien

  1. Aufbau eines Verteilers, um die kontinuierliche zielgruppenspezifische Bereitstellung von Informationsmaterial zu dem Thema Gewalt und Hilfemöglichkeiten in den städtischen Einrichtungen zu gewährleisten
  2. Bestückung aller städtischen öffentlichen (Damen) - WCs der Stadt mit Infomaterialien für Hilfemöglichkeiten im akuten Notfall, da Toiletten nach Übergriffen ein oft aufgesuchter Schutzraum sind
  3. Zentrale Erfassung aller Einrichtungen und Personen, die auf dem Gebiet des Schutzes und der Unterstützung von Opfern und Zeuginnen / Zeugen von Gewalt im Sinne des Artikel 18 in Eckernförde arbeiten
  4. Organisation einer Fachtagung „Runder Tisch gegen geschlechtsspezifische Gewalt“ (Arbeitstitel) als Auftaktveranstaltung für eine weitere Vernetzung
  5. Durchführung von Inhouse-Schulungen für die städtischen Beschäftigten der allgemeinen Hilfsdienste zur Sensibilisierung gegenüber häuslicher Gewalt
  6. Jährliche Durchführung des Theaterprojektes „David und sein rosa Pony“ für alle 2. Klassen der städtischen Eckernförder Schulen. Das Stück setzt sich mit einschränkenden Rollenbildern und Geschlechterklischees auseinander.
  7. Jährliche Durchführung einer Präventionseinheit „Häusliche Gewalt / Partnerschaftsgewalt“ in allen 7. Klassen der städtischen Eckernförder Schulen
  8. Unterstützung der Leitung der städtischen Kindertagesstätten bei der Entwicklung einesGewaltschutzkonzeptes
  9. Unterstützung der Leitungsebene der städtischen Schulen bei der Entwicklung eines „Schutzkonzeptes für Schüler*innen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt“,
  10. Verlängerung der jeweiligen Förderperiode und Dynamisierung der Mittel für die Eckernförder Frauen- und Mädchenberatungsstelle !Via.