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Schöffen

Welche Aufgaben hat eine Schöffin / ein Schöffe?

Über die Tätigkeit informiert eine Schöffenfibel, die das Justizministerium Schleswig-Holstein im Internet zum Herunterladen bereitstellt oder das Amtsgericht Eckernförde.

Wie lang ist die Amtszeit einer Schöffin / eines Schöffen?

5 Jahre

Wo kann ich mich als Schöffin oder Schöffe bewerben?

Bei Ihrer zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung.
Die Städte, Gemeinden und Ämter werden alle 5 Jahre aufgefordert, Personen für die Schöffenwahl vorzuschlagen.
Die Stadt Eckernförde ruft Interessierte aus dem Stadtgebiet von Eckernförde in der Presse und auf Ihrer Internetseite auf, sich zu bewerben.

Wann findet die nächste Schöffenwahl statt?

Im Frühjahr 2024.
Gewählt werden Haupt- und Hilfsschöffinnen- und -schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Wie läuft die Schöffenwahl in der Stadt Eckernförde ab?

Die Stadt Eckernförde erstellt eine Vorschlagsliste mit den Daten von Personen, von denen später ein Teil für ein Schöffenamt durch das Amtsgericht gewählt wird.
In diese Liste können Sie sich eintragen lassen.
Die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit der Eckernförder Ratsversammlung.
Sie liegt danach eine Woche zur Einsicht für jedermann aus.
Beim Amtsgericht tritt im Herbst 2023 ein Wahlausschuss zusammen, der die benötigten Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste wählt.
Die Gewählten werden vom Amtsgericht schriftlich benachrichtigt.

Wer ist wählbar?

Personen, die

  • zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt sind und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • seit mindestens einem Jahr in Eckernförde wohnen.

Für die Jugendschöffentätigkeit sollten die Personen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Nicht wählbar sind:

  • Personen, die bereits für zwei Wahlperioden zur Schöffin / zum Schöffen berufen waren und bei denen die letzte Schöffentätigkeit nicht mindestens acht Jahre zurückliegt.
  • Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener

Was muss ich tun, wenn ich mich bewerben möchte?

Interessierte Eckernförderinnen und Eckernförder können sich über nebenstehenden Kontakt beim Hauptamt der Stadt Eckernförde in die Vorschlagsliste eintragen lassen.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich telefonisch in die Liste aufnehmen zu lassen.
Wenn Sie einen anderen Weg wählen, geben Sie bitte zu Ihrer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen zusätzlich folgende Angaben an: Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen (bei mehreren Vornamen bitte Rufname unterstreichen), Tag und Ort der Geburt, Berufsbezeichnung (bitte möglichst aussagekräftig), Anschrift der Wohnung in Eckernförde.

Wenn Sie sich in die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen/-schöffen eintragen lassen möchten, vermerken Sie dies bitte deutlich.

Was ist mit Nichteckernförderinnen und –eckernfördern?

Nichteckernförderinnen und –eckernförder wenden sich bitte an ihre Wohnortgemeinde, denn Ihre Daten werden anhand des Melderegisters geprüft.
Dies kann nur Ihre für Sie zuständige Gemeindebehörde.