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Grundsicherung für Arbeitssuchende

Allgemeine Informationen

Die Vorschriften über die Grundsicherung für Arbeitssuchende befinden sich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Es handelt sich bei diesen Leistungen um das Arbeitslosengeld II beziehungsweise das Sozialgeld.

Wann kann ich Leistungen beantragen? 

Anspruchsberechtigt sind alle Personen,

  • die das 15. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die Altersgrenze für den Bezug der Regelaltersgrenze erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Erwerbsfähig ist gemäß § 8 Absatz 1 SGB II, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Wer ist für die Grundsicherung für Arbeitssuchende zuständig?

Die Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld II beziehungsweise das Sozialgeld liegt für Eckernförde bei dem

Jobcenter im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Geschäftsstelle Eckernförde
Riesebyer Straße 6
24340 Eckernförde

Bitte sprechen Sie im Bedarfsfall dort persönlich vor oder informieren sich telefonisch unter 04351 66 68 - 0.

Wo kann ich nähere Informationen erhalten?

Nähere Informationen über die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten Sie auch auf der Internetpräsenz der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de .