Inhalt

Hafenbenutzung

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Die Aufgabe der Hafenbenutzung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke Eckernförde GmbH.

Rechtliche Grundlage bildet die Landesverordnung für Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung)

Gebühren / Preise

Tarif der Stadt Eckernförde über die Erhebung von Hafenentgelten (Hafenentgeltstarif)