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Kinderreisepass

Leistungsnummer: 99085003000000

Bei Auslandsreisen benötigt Ihr Kind ein Reisedokument. Dafür kommen bei Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Das kann ein Kinderreispass sein, ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass.

Ein neuer Kinderreisepass für Ihr Kind kann auf Antrag ausgestellt werden
bei Erstbeantragung,

  • wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist,
  • wenn der Kinderreisepass Ihres Kindes gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist,
  • wenn der Name Ihres Kindes sich geändert hat oder
  • wenn Eintragungen – bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen.

Der Kinderreisepass enthält keinen elektronischen Chip.

Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr, höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

Die mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

Einen Kinderreisepass beantragen Sie persönlich und zusammen mit Ihrem Kind bei der Passbehörde am Hauptwohnsitz des Kindes. Sie können den Kinderreisepass auch in jeder anderen Passbehörde im Inland oder im Ausland beantragen. In diesem Fall müssen Sie zur Gebühr einen Zuschlag bezahlen.

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die Antworten in der FAQ-Rubrik auf dem BMI-Internetauftritt Informationen:

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Für die Ausstellung wird Folgendes benötigt:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung
  • falls vorhanden: alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigter in Form einer Unterschrift auf dem Antrag "Ausweisantragformular für Minderjährige" (den Antrag finden Sie auf dieser Seite unter "Dokumente"); 
    bei getrennt lebenden Eltern ist die Einverständniserklärung der außerhalb gemeldeten Person nicht erforderlich!
  • Ausweispapiere aller Erziehungsberechtigter
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • ein gesetzlicher Vertreter muss bei der Antragstellung ebenfalls anwesend sein

Gerne können Sie hierzu auch die Sachbearbeiterinnen im Bürgerbüro kontaktieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kinderreisepass wird vor Ort ausgestellt. 
Trotzdem sollte das Dokument rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.

Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00

Hinweise:

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
  • die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.

Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.
Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).

  • Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro,
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer: 6,00 Euro.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass ab 2024 eine Änderung bei Reisepässen für Kinder ansteht:

Die Bundesregierung plant die Abschaffung des ein Jahr gültigen Kinderreisepasses. Ab dem 01.01.2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen sechs Jahre gültigen Reisepass beantragen können.

Dieser Reisepass wird Ihnen nicht mehr am gleichen Tag vor Ort ausgestellt werden können, sondern wird in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Urlaubsplanung dann eine Lieferzeit von 3-6 Wochen.

Teaser

Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Passbehörde.