Inhalt

Fundsachen melden

Leistungsnummer: 99089017089000

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Im Fundbüro, Zimmer 036, werden Sachen entgegengenommen, die in Eckernförde aufgefunden worden sind.

Weiterhin dient das Fundbüro natürlich auch denjenigen, die Sachen verloren haben.
Sollte Ihre vermisste Sache im Fundbüro abgegeben worden sein, kann die Abholung nur persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vollmacht ist dann vorzulegen.



Pflichten des Finders:

Der Finder hat die Fundsache dem Verlierer oder dem Eigentümer sofort anzuzeigen.
Sollte der Verlierer oder der Eigentümer unbekannt sein, ist das Fundbüro im Rathaus, Zimmer 036, über den Fund zu informieren.
Dort wird dann eine Fundanzeige aufgenommen.

Der Finder ist zur Verwahrung der Sache und auf Verlangen des Fundbüros zur Ablieferung der Sache verpflichtet.
Ist das Rathaus nicht geöffnet, können die Fundsachen auch bei der Polizeizentralstation Eckernförde, Gerichtstraße 4, 24340 Eckernförde, abgegeben werden.

Rechte des Finders:

Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Verlierer geltend machen.  

Der Finderlohn errechnet sich wie folgt: 

  • bis zu einem Schätzwert von 500 Euro der Fundsache 5 Prozent des Wertes der Fundsache
  • vom Mehrwert, der über 500 Euro hinausgeht, zusätzlich 3 Prozent


Der Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit und regelt sich nach den Vorschriften des BGB (Fund ab § 965).
Bei der Aushändigung einer Fundsache an den Verlierer, wird diesem der Name und die Anschrift des Finders mitgeteilt.
Es wird auch bekannt gegeben, ob der Finder Finderlohn beansprucht hat.

Der Finderlohn wird jedoch nicht von dem Fundbüro der Stadt Eckernförde einbehalten.

Die Fundsache wird 6 Monate aufbewahrt (Aufbewahrungsfrist), wenn in dieser Zeit kein Empfangsberechtigter (Verlierer, Eigentümer) bekannt wird, geht das Eigentum an der Fundsache an die Stadt Eckernförde.

Falls der Finder bei Anzeige des Fundes einen Anspruch auf Eigentumserwerb geltend macht, muss ebenfalls die Aufbewahrungsfrist abgewartet werden.

Wird während dieser Zeit weder dem Finder noch der Stadt Eckernförde ein Empfangsberechtigter bekannt, erwirbt der Finder Eigentum an der Sache.

Der Eigentumserwerb ist möglich bei allen Sachen mit Ausnahme von Eigentumspapieren (beispielsweise Personalausweis, Reisepass) sowie Waffen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Bei der Anzeige des Fundes wird nur die Fundsache selbst benötigt.
  • Bei der Abholung des Fundes hat der Verlierer sich durch ein Ausweisdokument auszuweisen.

Rechtsgrundlage

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Teaser

Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.