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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Leistungsnummer: 99107009017000

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im Vierten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) verankert. Sie soll älteren bzw. medizinisch bedingt dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen den notwendigen Lebensunterhalt sichern. Wenn kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen vorhanden ist, ist es möglich, dass Ihnen Leistungen nach diesen Vorschriften zustehen.

Wann kann ich Leistungen beantragen?

Sie können einen Antrag auf Leistungen stellen, wenn Sie 65 Jahre oder älter sind. Antragsberechtigt sind Sie auch, wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und vom Rentenversicherungsträger festgestellt worden ist, dass Sie aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Erwerbsunfähig ist gemäß § 8 Absatz 1 SGB II, wer außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Diese Erwerbsunfähigkeit muss dauerhaft sein und muss vom Rentenversicherungsträger festgestellt worden sein.

Die Grundsicherung setzt weiterhin Bedürftigkeit voraus. Wenn Sie über Einkommen oder Vermögen verfügen, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können, kann Ihr Anspruch auf Leistungen geringer sein oder ganz entfallen. Als Einkommen werden auch die Einkünfte und das Vermögen eines Ehegatten oder des Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt, sofern Sie mit ihm zusammenleben.

Hat das Einkommen meiner Kinder oder Eltern Einfluss auf meinen Leistungsanspruch?

Nein, es sei denn, deren jährliches Einkommen (je Kind oder Eltern gemeinsam) beträgt 100.000 Euro oder mehr. Zu Ihren Gunsten wird hierbei vermutet, dass das Einkommen Ihrer Kinder bzw. Eltern unter 100.000 Euro liegt. Überschreitet allerdings deren Einkommen den genannten Grenzbetrag, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. In diesen Fällen können Sie aber Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, wobei jedoch Ihre Kinder oder Eltern in die Pflicht genommen werden.

Einmalige Beihilfen

Durch die Grundsicherungsleistungen werden in der Regel sämtliche anfallenden Ausgaben abgedeckt. Für vereinzelte Sonderfälle, die mit größeren Ausgaben verbunden sind, besteht jedoch gemäß § 42 Nr. 3 SGB XII die Möglichkeit, dass einmalige Beihilfen gewährt werden. Dieses sind jedoch nur noch die in § 31 Absatz 1 SBG XII genannten Fälle, also für Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstaustattung für Bekleidungen, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. 

Einmalige Beihilfen können auch gewährt werden, wenn die Leistungsberechtigten keine laufenden Grundsicherungsleistungen erhalten.

Werden auch meine Schulden übernommen?

Schulden bei Banken, Sparkassen, Versandhäusern, Privatpersonen, etc. können nicht aus Sozialhilfemitteln übernommen werden. Sofern es Ihnen nicht möglich ist Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, da solche Schuldenlasten Sie erdrücken, können Sie sich zwecks Unterstützung an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. In Eckernförde befindet sich diese in der Kieler Straße 57, Telefon (04351) 7288-33. Bitte sprechen Sie vorher telefonisch einen Termin ab.

Bei drohender Obdachlosigkeit aufgrund von Mietrückständen oder drohendem Verlust des Krankenversicherungsschutzes kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Beihilfe im Amt für Ordnungs- und Sozialwesen beantragt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Den Antrag auf Grundsicherung erhalten Sie im Amt für Ordnungs- und Sozialwesen im Rathaus der Stadt Eckernförde, 1. Stock, Zimmer 132-134. Bei Aushändigung erhalten Sie eine Liste der für Ihren Antrag erforderlichen Einkommens- und Belastungsunterlagen. Sofern Sie noch keine Rente erhalten, ist ein Nachweis des Rentenversicherungsträgers über die dauerhafte volle Erwerbsminderung erforderlich. Da Grundsicherungsleistungen ab Antragsstellung gezahlt werden, ist es wichtig, dass Sie sich den Antrag rechtzeitig abholen.
Sie können den Antrag auf Grundsicherungsleistungen ebenfalls unter dem nachstehenden Link erhalten und online ausfüllen sowie direkt ausdrucken: Antragsformular für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

  • vermeiden,
  • beseitigen,
  • verkürzen oder
  • vermindern können.

Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Rente
  • Wohngeld
  • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.

Teaser

Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren? Dann können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Leistungsbeschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
  • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

Online-Dienste

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Voraussetzungen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie

  • volljährig sind und
  • entweder
    • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
    • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
  • Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
  • keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage