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Grundsteuer

Leistungsnummer: 99102012002000

Für Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen) im Gebiet der Stadt Eckernförde wird eine Grundsteuer erhoben. Entscheidend für die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer ist der Einheitswert. Dieser Einheitswert wird vom Finanzamt Eckernförde-Schleswig ermittelt.
Grundsteuerschuldner ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet ist.
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.

Ablauf des Besteuerungsverfahrens:

Die Finanzämter
- ermitteln die Steuerpflicht des zu veranlagenden Steuergegenstandes sowie den Steuerschuldner;
- stellen bei der Grundsteuer den Einheitswert fest;
- setzen durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Einheitswert den Steuermessbetrag fest.

Das Finanzamt teilt dem Steuerschuldner und der für die Steuerfestsetzung zuständigen Gemeinde den Einheitswert und den Messbetrag durch Bescheid mit.
Einsprüche gegen Einheitswertbescheid, Messbetragsbescheid und Zerlegungsbescheid sind beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.

Die Gemeinden setzen durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag die zu entrichtende Grundsteuer durch Bescheid fest und ziehen die Grundsteuer ein.
Widersprüche gegen die Festsetzung der Grundsteuer sind bei der zuständigen Gemeinde einzulegen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Kaufvertrag bei Eigentumswechsel

Steuersätze:
Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer betragen in der Stadt Eckernförde:
a) für die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) = 370 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) = 390 %

Rechtsgrundlage

  • Bewertungsgesetz (BewG),
  • Grundsteuergesetz (GrStG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Teaser

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.