Parkausweis für Bewohner/innen
Leistungsnummer: 99108001000000
In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
- § 45 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebühren-Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Was sollte ich noch wissen?
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).
Teaser
Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.
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