Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Leistungsnummer: 99108015182000
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
An wen muss ich mich wenden?
An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplanskizze,
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.
Teaser
Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.