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Feste Grundschulzeiten

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Seit August 1991 bietet die Stadt Eckernförde an den in ihrer Trägerschaft befindlichen Grundschulen für Schulkinder ein Betreuungsangebot mit festen Öffnungszeiten.
Es geht dabei nicht um Schule und Unterricht, sondern um Hilfe für Kinder und Erziehungsberechtigte.
Alleinerziehende Mütter und Väter sollen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern können.
In Partnerschaft lebende Personen sollen die Möglichkeit haben, eine Berufstätigkeit auszuüben.
Die Kinder sollen sich auch außerhalb der Unterrichtszeit geborgen und betreut fühlen können.
Sie sollen außerdem Gelegenheit haben, im Zusammensein mit anderen Kindern vielfältige soziale Erfahrungen zu machen.

Betreuungszeiten
Montags bis freitags von 07:00 bis 08:30 Uhr sowie von 11:30 bis 16:00 Uhr befinden sich Ihre Kinder bei unseren ausgebildeten Erzieherinnen in guten Händen.
Das gilt auch für die beweglichen Ferientage, und zwar durchgängig von 07:00 bis 16:00 Uhr.

Auf Wunsch wird ein Mittagessen zum Selbstkostenpreis gereicht. Die Kosten dafür sind neben den Betreuungsgebühren zu entrichten.
Die Erzieherin in der Schule gibt Ihnen gern nähere Auskünfte.

Außerdem wird für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Grundschulen eine Ferienbetreuung angeboten.
Diese umfasst die Herbstferien, die Frühjahrs- und Osterferien sowie die ersten drei Wochen der Sommerferien und ist gesondert zu beantragen.

Sollten Sie Fragen zur Organisation oder zum Ablauf des Angebotes haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Erzieherin in Ihrer Schule.
Melden Sie bitte auch dort Ihr Kind oder Ihre Kinder an.
Aufnahmeformulare und Merkblätter liegen in der Schule und hier zum Download bereit.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Für die Bearbeitung des Antrages auf Gebührenermäßigung benötigen wir aktuelle Einkommens- und Miet- oder Belastungsunterlagen der Erziehungsberechtigten.
Beziehen Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch? Wenn ja, bringen Sie bitte den letzten Bescheid bei Ihrer Antragstellung mit. 
In allen anderen Fällen ist das Einkommen vollständig nachzuweisen.
Zum Einkommen gehören etwa Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch Weihnachts- und Urlaubsgeld), Leistungen des Arbeitsamtes, Krankengeld, Renten, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, Leistungen nach dem BAföG und auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Vom Einkommen können abgesetzt werden Beiträge für private Krankenversicherung und Riester-Rente, private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Fahrkosten zum Arbeitsplatz, Haus- und Wohnungslasten bei Einfamilienhäusern (Zinsen, Grundsteuer, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger), bei Mietwohnungen die Kaltmiete.

Und bitte denken Sie daran: Alle Sie betreffenden Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen! Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten vertraulich behandelt werden.

Gebühren / Preise

Die Bereitstellung dieser kinder- und familienfreundlichen Einrichtung kostet die Stadt Eckernförde jährlich rund 270.000 Euro.
Diese freiwillige Leistung kann nur mit einer finanziellen Beteiligung der Eltern angeboten werden.
Die Gebühr beträgt pro Kalendermonat für das erste zur Betreuung angemeldete Kind 50 Euro, für das zweite Kind aus derselben Familie weiterhin 20 Euro.
Die Betreuung weiterer Kinder aus derselben Familie ist gebührenfrei. Für die Monate Juli und August werden keine Gebühren erhoben.

Eltern, deren monatliches Familieneinkommen den einfachen Regelbedarf (SGB II und XII) nicht übersteigt, werden auf Antrag von der Pflicht zur Gebührenzahlung befreit.

Außerdem ist auf Antrag für das erste Kind eine Gebührenermäßigung möglich.
Für Gebührenpflichtige mit einem monatlichen Familieneinkommen bis zum anderthalbfachen Regelbedarf beträgt die Gebühr 20 Euro, bis zum zweifachen Regelbedarf 28,50 Euro. Der Antrag wird im Hauptamt der Stadtverwaltung aufgenommen.