Kinderreisepass
Leistungsnummer: 99085003000000
Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Neue Kinderreisepässe werden nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen. Das Lichtbild ist stets zu aktualisieren, sofern der Kinderreisepass in der Gültigkeit verlängert wird. Das Lichtbild kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes aktualisiert werden.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Soll der Kinderreisepass für mehrere Jahre ausgestellt werden, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder unter 12 Jahren Reisepässe ausgestellt werden. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
Für die Ausstellung wird Folgendes benötigt:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung
- falls vorhanden: alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
- Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigter in Form einer Unterschrift auf dem Antrag "Ausweisantragformular für Minderjährige" (den Antrag finden Sie auf dieser Seite unter "Dokumente");
bei getrennt lebenden Eltern ist die Einverständniserklärung der außerhalb gemeldeten Person nicht erforderlich! - Ausweispapiere aller Erziehungsberechtigter
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
- ein gesetzlicher Vertreter muss bei der Antragstellung ebenfalls anwesend sein
Gerne können Sie hierzu auch die Sachbearbeiterinnen im Bürgerbüro kontaktieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kinderreisepass wird vor Ort ausgestellt.
Trotzdem sollte das Dokument rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.
Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.
Welche Gebühren fallen an?
- Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro,
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer: 6,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden; beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website Reise- und Sicherheitshinweise A - Z des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen über den Kinderreisepass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
Teaser
Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).