Resolution zum Erhalt der Städtebauförderung
Datum:
01.10.2024
• den hohen Stellenwert der städtebaulichen, ökonomischen, ökologischen und sozialpolitischen Zielerreichung durch die Städtebauförderung,
• die erheblichen ökonomische Anstoßwirkungen auf öffentliche und private Anschlussinvestitionen in den städtebaulichen Erneuerungsgebieten,
• die enormen investiven Wirkungen der Städtebauförderung sowie die starken beschäftigungspolitischen Impulse mit hohem regionalen Bezug,
• der Bindung von Bundesmitteln für das Land Schleswig-Holstein
und
• der Notwendigkeit und herausragenden Bedeutung des Förderinstrumentariums für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Stadtentwicklung
fordert die Stadt Eckernförde mit Beschluss der Ratsversammlung vom 30.09.2024 die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, von
Kürzungsabsichten im Bereich der Städtebauförderung Abstand zu nehmen und eine vollständige Komplementärfinanzierung der Städtebauförderung durch Landesmittel zu gewährleisten.