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Grundschulanmeldung

Eltern wählen im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an Grundschulen aus. Kann die ausgewählte Grundschule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die zuständige Grundschule aufzunehmen. Zuständig ist eine Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet die schulpflichtigen Kinder ihre Wohnung haben. Welche Eckernförder Grundschule für Ihr Kind zuständig ist, können Sie dem Straßenverzeichnis der Grundschulbezirke entnehmen.

Wird Ihr Kind mit Beginn des Schuljahres schulpflichtig, d. h. wird es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt, erhalten Sie von der zuständigen Grundschule rechtzeitig (im Herbst des Vorjahres) eine Nachricht über einen Schuleignungstest sowie den Termin der schulärztlichen Untersuchung.

Einen Antrag auf vorzeitige Einschulung können Sie direkt bei der ausgewählten Grundschule stellen, falls Ihr Kind in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Dezember des laufenden Jahres sechs Jahre alt wird.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der freien Schulwahl grundsätzlich keine Kosten für eine Schülerbeförderung vom Schulträger übernommen werden können. Nähere Auskünfte erteilen die städtischen Schulen und die Stadtverwaltung.