Inhalt

Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Leistungsnummer: 99088011039000

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen.
Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung.
Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst.
So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt.
Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.

Verzichtet Ihr Kind auf eine Schülerfahrkarte und fährt mit dem Fahrrad zur Schule, können Sie eine Radfahrentschädigung beantragen. Benutzen Sie dazu bitte das entsprechende Formular (rechts unter „Dokumente”).

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Schülerbeförderungskosten für Fahrten innerhalb von Eckernförde anerkannt. Dies trifft jedoch nur auf wenige Schülerinnen und Schüler zu.
Die Eltern der in Frage kommenden Kinder werden von der Stadtverwaltung Eckernförde rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres angeschrieben.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen haben wir in dieser PDF-Datei zusammengefasst.
Den Link auf das entsprechende Antragsformular finden Sie rechts unter „Dokumente”.

Hinweis für das Schuljahr 2023/24: Aus organisatorischen Gründen bietet die Stadt Eckernförde kein Deutschlandticket-Upgrade an.

Rechtliche Grundlagen

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG).
Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

Was sollte ich noch wissen?

Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

Teaser

Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.