Inhalt

Katastrophenschutz

Leistungsnummer: 99089048000000

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.

Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises/einer kreisfreien Stadt hinausgehen.
Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) verantwortlich.
Die Kreise/kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.

Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.

Informationen zum Katastrophenschutz


Die Stadtverwaltung empfiehlt grundsätzlich im Rahmen der Selbsthilfe der Bevölkerung, dass sich jede Person mit einen ausreichenden Vorrat an geeigneten Lebensmitteln und anderen wichtigen Dingen ständig bevorratet.
Folgende „Checkliste“ dazu, herausgegeben vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutzhilfe, wird daher hier zur Verfügung gestellt:

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen - Meine persönliche Checkliste
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen - komplettes Heft
Detaillierte Angaben zum Grundnahrungsmittelvorrat

Weitere Ratgeber, Handlungsempfehlungen und Hintergrundinformationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

NI­NA ist die Not­fall-In­for­ma­ti­ons- und Nach­rich­ten-App des Bun­des­am­tes für Be­völ­ke­rungs­schutz und Ka­ta­stro­phen­hil­fe (BBK).

NI­NA warnt Sie deutsch­land­weit vor Ge­fah­ren, wie beispielsweise bei Hoch­was­ser und an­de­ren so­ge­nann­ten Groß­scha­dens­la­gen.

Auf der BBK-Internetseite erhalten Sie mehr Infos zur Smartphone-App NINA und Möglichkeiten zum Download.

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Feuerwehren),
  • an die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland (als untere Katastrophenschutzbehörden) oder
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein.

Teaser

Zuständig für den Katstrophenschutz sind u. a. die örtliche Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.