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Naturschutz

Baumschutz Zusatzinformationen

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Die Baumschutzsatzung gilt für das gesamte Stadtgebiet.

Geschützt sind Bäume, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Umfang a) bei Eiben (Maxus baccata) und Stechpalmen (Ilex aqufolium) von mehr als 50 cm und b) bei allen anderen Bäumen von mehr als 80 cm haben.
Fichten fallen nicht unter den Schutz der Baumschutzsatzung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen zugelassen werden. Details sind der Baumschutzsatzung zu entnehmen.

Eine Ausnahme ist bei der Stadt schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift zu beantragen.

Ansprechpartner/in der Unteren Naturschutzbehörde:

Albrecht Jens