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Baumschutz

Bäume stellen zahlreiche Wohlfahrtsfunktionen kostenlos für uns Menschen bereit.

Aus diesem Grund genießen Bäume in Eckernförde einen hohen Stellenwert.

Mit Ausnahme von Fichten stehen alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1 m Höhe) unter dem Schutz der städtischen Baumschutzsatzung.

Die Gehölze Eibe und Ilex wachsen sehr langsam und sind deshalb bereits ab einem Stammumfang von 50 cm geschützt.

Antragsverfahren zur Baumfällung

Sollte es einen Grund geben, dass Sie einmal einen nach Baumschutzsatzung geschützten Baum fällen müssen, stellen Sie bitte ihren Antrag vorrangig über die E-Mail-Adresse baumschutzsatzung@stadt-eckernfoerde.de.  
Anträge können das gesamte Jahr über gestellt werden. 
Jedoch kann nicht garantiert werden, dass nach dem 15. Januar eingehende Anträge zeitnah bearbeitet werden, so dass eine Fällung noch vor dem 1. März möglich ist. 
Kümmern Sie sich deswegen zeitnah und nicht erst im Februar.
Ab dem 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist die Schonzeit zugunsten der Vogelbrutzeit zu beachten. 
In dieser Zeit sind Baumfällungen nur in Ausnahmefällen möglich, die durch sicherheitsrelevante Aspekte begründet sind. 
Vorab sind die artenschutzrechtlichen Belange durch ausgewiesene Sachverständige abzuprüfen.


Bei Schnittmaßnahmen sind die Hinweise der ZTV-Baumpflege der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. zu berücksichtigen. 
Fragen Sie vor Beauftragung eines Unternehmens danach, ob der Betrieb die Kompetenz nachweisen kann.
Die Beantragung einer Schnittmaßnahme nehmen Sie bitte über das nachfolgende Formular vor:

Eine Baumkappung, also das Einkürzen von Starkästen, stellt prinzipiell einen Verstoß gegen die städtische Baumschutzsatzung dar und ist verboten. 
Bei geplanten Baumaßnahmen ist der Baumschutz auf Baustellen zwingend zu berücksichtigen. 
Grundlage stellt die DIN 18920 dar („Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“).