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Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen. Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:

Die Anträge werden im Rathaus im Sozialamt oder Bürgerbüro ausgegeben. Dem Antrag muss der Leistungsbescheid/ Schwerbehindertenausweis im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Alternativ können Sie Ihren Bescheid/Schwerbehindertenausweis im Original im Sozialamt vorlegen, dann kann diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigen. Es genügt dann eine einfache Kopie beizufügen.

Die Anträge werden lediglich von hier entgegengenommen und an den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio weitergeleitet. Bei Rückfragen bezüglich der rechtlichen Grundlagen wenden Sie sich bitte direkt an den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio  50656 Köln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist schriftlich beim Beitragsservice zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen.

Für Taubblinde genügt eine ärztliche Bescheinigung.

Gebühren / Preise

Die Antragstellung ist kostenlos.